Ausnahmen von der FischereischeinpflichtOnline erledigen

    Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Der Fischereischein wird als

    • Jahres-,
    • 5-Jahres- und
    • Jugendfischereischein

    ausgestellt. Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind ausschließlich in Begleitung eines Fischereischeininhabers zur Ausübung der Fischerei berechtigt.

    Wer angeln möchte, muss Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein. Für die Ausstellung ist eine bestandene Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen. Voraussetzung zur Zulassung zur Fischerprüfung ist die Vollendung des 13. Lebensjahres.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-220

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    1. Jahres- oder Fünfjahresfischereischein
    • Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Ausstellung)
    • Lichtbild
    • Personalausweis
    1. Jugendfischereischein
    • Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • Lichtbild
    1. Sonderfischereischein
    • Personalausweis
    • Lichtbild
    • evtl. ärztliche Bescheinigung

    Bei der Verlängerung einer der Ausweise ist der bisherige Fischereischein vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Rahden

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Rahden

    • Jahresfischereischein: 16,00 Euro
    • 5-Jahresfischereischein: 48,00 Euro
    • Jugendfischereischein: 8,00 Euro
    • Sonderfischereischein für 1 Jahr: 16,00 Euro
    • Sonderfischereischein für 5 Jahre: 48,00 Euro
    • Ersatzschein bei Verlust: 10,00 Euro

    Die Verwaltungsgebühr können Sie im Bürgerbüro in bar oder mit Ihrer EC-Karte begleichen. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rahden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rahden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de