Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht
Hinweise für Herzogenrath
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Wer angeln gehen möchte, bedarf grundsätzlich eines amtlichen Fischereischeines.
Die Fischereischeine stellt Ihnen gerne das Bürgerbüro aus.
Ausgabe mit Vollendung des 10.Lebensjahres, längstens bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres für jeweils 1 Kalenderjahr;
Ausnahme:
Fischerprüfung abgelegt und das 14. Lebensjahr vollendet.
Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.
Beantragung für im Ausland lebende Bürger:
Für im Ausland lebende Bürger wird ein Fischereischein generell nur für 1 Jahr ausgestellt bzw. verlängert.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02406 83-0
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
Neuantrag: Nachweis der abgelegten Fischerprüfung, aktuelles Lichtbild, Personalausweis
Verlängerung: Fischereischein und Personalausweis
Formulare
Hinweise für Herzogenrath
Voraussetzungen
Hinweise für Herzogenrath
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herzogenrath
Verfahrensablauf
Hinweise für Herzogenrath
Fristen
Hinweise für Herzogenrath
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Herzogenrath
Kosten
Hinweise für Herzogenrath
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herzogenrath
Weitere Informationen
Hinweise für Herzogenrath
Weitere Informationen Siehe Link: Untere Fischereibehörde der StaedteRegion Aachen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Herzogenrath