Flurstück Verschmelzung

    Verschmelzung von Flurstücken beantragen

    Sie möchten mehrere zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück zusammenfassen? Diese Verschmelzung sorgt für eine übersichtliche Darstellung Ihres Grundeigentums.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Wenn Sie beispielsweise ein Gebäude auf zwei oder mehreren Flurstücken errichten, aber keine Baulast eintragen möchten, ist eine Zusammenfassung sinnvoll. In diesem Fall besteht sie aus einer Vereinigung im Grundbuch und einer Verschmelzung im Liegenschaftskataster.

    Vereinigung im Grundbuch

    Bei der Vereinigung fasst man mehrere Grundstücke als rechtliche Einheit zu einem Grundstück zusammen.

    Verschmelzung im Liegenschaftskataster

    Bei der Verschmelzung fasst man die Flächen mehrerer Flurstücke zu einem neuen Flurstück zusammen und trägt dies im Liegenschaftskataster unter einer neuen Flurstücksnummer ein. Bisherige gemeinsame Grenzen entfallen somit.

    Die Verschmelzung der Flurstücke kann erst im Liegenschaftskataster eingetragen werden, nachdem die Vereinigung der Grundstücke im Grundbuch erfolgt ist.

    Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

    Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_01fc6af2d6f71b78d0174b122d8aa62b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Führung des Liegenschaftskatasters (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kataster und Vermessung (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    • Als Eigentümerin oder Eigentümer bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
    • Als beauftragte Person benötigen wir von Ihnen eine notariell beglaubigte Vertretungsvollmacht.
    • Als juristische Personen brauchen wir eine notariell beglaubigte Vollmacht und gegebenenfalls einen Auszug aus dem Handelsregister.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    • Ihre Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.
    • Ihre Flurstücke sind Teile desselben Grundstücks.
    • Im Grundbuch nachgewiesene Belastungen dürfen der Verschmelzung nicht widersprechen.

     

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Möglichkeit, Anträge auf Vereinigung von Grundstücken im Katasteramt oder bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren aufnehmen zu lassen, ergibt sich aus dem Paragraphen 17 des  Vermessungs- und Katastergesetzes (VermKatG NRW).

     

    Verfahrensablauf

    Sie erreichen die Verschmelzung Ihrer Flurstücke wie folgt:

    • Alle Eigentümer des Flurstücks müssen persönlich im Katasteramt oder beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beziehungsweise bei der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin den Antrag stellen oder sich durch Vollmacht vertreten lassen.
    • Wenn nichts gegen die Verschmelzung spricht, zum Beispiel unterschiedliche Belastungen im Grundbuch vermerkt sind, bildet das Katasteramt aus Ihren Flurstücken ein neues Flurstück mit neuer Flurstücksnummer.

     

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Herford

    zu ergänzen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Verwaltung von Grund und Boden arbeiten zwei Behörden eng zusammen. Das Katasteramt und das Grundbuchamt. Beide verwenden eigene Fachbegriffe. Viele Begriffe klingen ähnlich, meinen aber unterschiedliche Dinge. So verwaltet das Katasteramt Flurstücke, das Grundbuchamt Grundstücke. Ein Grundstück besteht immer aus einem oder mehreren Flurstücken. Ein Flurstück kann aber niemals aus mehreren Grundstücken bestehen. Flurstücke werden zerlegt und verschmolzen, Grundstücke geteilt und vereinigt.

    Weitere Informationen

    Anschriften der Katasterämter in Nordrhein-Westfalen https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/liegenschaftskataster/katasterbehoerden.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de