Verschmelzung von Flurstücken beantragen
Beschreibung
Hinweise für Herford
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Wenn Sie beispielsweise ein Gebäude auf zwei oder mehreren Flurstücken errichten, aber keine Baulast eintragen möchten, ist eine Zusammenfassung sinnvoll. In diesem Fall besteht sie aus einer Vereinigung im Grundbuch und einer Verschmelzung im Liegenschaftskataster.
Vereinigung im Grundbuch
Bei der Vereinigung fasst man mehrere Grundstücke als rechtliche Einheit zu einem Grundstück zusammen.
Verschmelzung im Liegenschaftskataster
Bei der Verschmelzung fasst man die Flächen mehrerer Flurstücke zu einem neuen Flurstück zusammen und trägt dies im Liegenschaftskataster unter einer neuen Flurstücksnummer ein. Bisherige gemeinsame Grenzen entfallen somit.
Die Verschmelzung der Flurstücke kann erst im Liegenschaftskataster eingetragen werden, nachdem die Vereinigung der Grundstücke im Grundbuch erfolgt ist.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
- Als Eigentümerin oder Eigentümer bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
- Als beauftragte Person benötigen wir von Ihnen eine notariell beglaubigte Vertretungsvollmacht.
- Als juristische Personen brauchen wir eine notariell beglaubigte Vollmacht und gegebenenfalls einen Auszug aus dem Handelsregister.
Formulare
keine
Voraussetzungen
- Ihre Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.
- Ihre Flurstücke sind Teile desselben Grundstücks.
- Im Grundbuch nachgewiesene Belastungen dürfen der Verschmelzung nicht widersprechen.
Rechtsgrundlage(n)
Die Möglichkeit, Anträge auf Vereinigung von Grundstücken im Katasteramt oder bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren aufnehmen zu lassen, ergibt sich aus dem Paragraphen 17 des Vermessungs- und Katastergesetzes (VermKatG NRW).
Verfahrensablauf
Sie erreichen die Verschmelzung Ihrer Flurstücke wie folgt:
- Alle Eigentümer des Flurstücks müssen persönlich im Katasteramt oder beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beziehungsweise bei der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin den Antrag stellen oder sich durch Vollmacht vertreten lassen.
- Wenn nichts gegen die Verschmelzung spricht, zum Beispiel unterschiedliche Belastungen im Grundbuch vermerkt sind, bildet das Katasteramt aus Ihren Flurstücken ein neues Flurstück mit neuer Flurstücksnummer.
Fristen
Kosten
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zu ergänzen
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Verwaltung von Grund und Boden arbeiten zwei Behörden eng zusammen. Das Katasteramt und das Grundbuchamt. Beide verwenden eigene Fachbegriffe. Viele Begriffe klingen ähnlich, meinen aber unterschiedliche Dinge. So verwaltet das Katasteramt Flurstücke, das Grundbuchamt Grundstücke. Ein Grundstück besteht immer aus einem oder mehreren Flurstücken. Ein Flurstück kann aber niemals aus mehreren Grundstücken bestehen. Flurstücke werden zerlegt und verschmolzen, Grundstücke geteilt und vereinigt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.09.2020
Stichwörter
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