Verschmelzung von Flurstücken beantragen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Grundstücke einer Eigentümerin oder eines Eigentümers, die nebeneinander liegen und wirtschaftlich eine Einheit bilden, sollten bei jeder Gelegenheit zu einem Grundstück vereinigt werden. Die Vereinigung wird auf Antrag der EigentümerInnen von der Abteilung Vermessung und Kataster veranlasst und ist kostenfrei.
Welche Vorteile hat die Grundstücksvereinigung?
- Zügige und kostensparende Abwicklung von anstehenden Baugenehmigungsverfahren, da bei Bauvorhaben in Nähe der überflüssigen Grenzen keine gebührenpflichtige Vereinigungsbaulast eingetragen werden muss
- Ersparnis von Katastergebühren bei künftigen Grundstücksteilungen, da durch vorherige Vereinigung eventuell weniger neue Flurstücke entstehen würden
- Kostenfreie Übersendung von aktuellen Auszügen aus der Liegenschaftskarte, dem Liegenschaftsbuch und dem Grundbuch
- Übersichtlichere Liegenschaftskarten und Liegenschaftsbücher.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder anderer Lichtbildausweis.
Formulare
keine
Voraussetzungen
- Ihre Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.
- Ihre Flurstücke sind Teile desselben Grundstücks.
- Im Grundbuch nachgewiesene Belastungen dürfen der Verschmelzung nicht widersprechen.
Rechtsgrundlage(n)
Die Möglichkeit, Anträge auf Vereinigung von Grundstücken im Katasteramt oder bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren aufnehmen zu lassen, ergibt sich aus dem Paragraphen 17 des Vermessungs- und Katastergesetzes (VermKatG NRW).
Verfahrensablauf
Sie erreichen die Verschmelzung Ihrer Flurstücke wie folgt:
- Alle Eigentümer des Flurstücks müssen persönlich im Katasteramt oder beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beziehungsweise bei der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin den Antrag stellen oder sich durch Vollmacht vertreten lassen.
- Wenn nichts gegen die Verschmelzung spricht, zum Beispiel unterschiedliche Belastungen im Grundbuch vermerkt sind, bildet das Katasteramt aus Ihren Flurstücken ein neues Flurstück mit neuer Flurstücksnummer.
Fristen
Kosten
Hinweise für Euskirchen
Bei der Unterschriftsbeglaubigung durch die Katasterbehörde bzw. Öffentlich bestellten VermessungsingenieurInnen ist die Grundstücksvereinigung kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Verwaltung von Grund und Boden arbeiten zwei Behörden eng zusammen. Das Katasteramt und das Grundbuchamt. Beide verwenden eigene Fachbegriffe. Viele Begriffe klingen ähnlich, meinen aber unterschiedliche Dinge. So verwaltet das Katasteramt Flurstücke, das Grundbuchamt Grundstücke. Ein Grundstück besteht immer aus einem oder mehreren Flurstücken. Ein Flurstück kann aber niemals aus mehreren Grundstücken bestehen. Flurstücke werden zerlegt und verschmolzen, Grundstücke geteilt und vereinigt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Euskirchen