Flurstück Bildung durch Zusammenlegung
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Unter der Verschmelzung von Flurstücken versteht man die katastermäßige Zusammenfassung von aneinandergrenzenden Einzelflurstücken zu einem neuen Gesamtflurstück.
Voraussetzungen für die Verschmelzung
Voraussetzungen für eine Verschmelzung sind, dass
- die Flurstücke örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden,
- identische Eigentumsverhältnisse aufweisen,
- im Grundbuch nicht unterschiedlich belastet sind und
- im Grundbuch bereits unter einer laufenden Nummer geführt werden.
Liegen unterschiedliche Eigentumsverhältnisse und/oder unterschiedliche Belastungen im Grundbuch vor, müssen diese vor der Verschmelzung durch den Eigentümer bereinigt werden.
Stehen die Flurstücke im Grundbuch noch nicht unter einer gemeinsamen laufenden Nummer, ist zusätzlich eine Vereinigung notwendig. Dies erfolgt gleichzeitig mit der Verschmelzung.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder anderer Lichtbildausweis.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
Es wird eine amtlich beglaubigte Unterschrift aller Eigentümer benötigt. Die Beglaubigung kann im Kreishaus durchgeführt werden.
Die Antragstellung erfolgt formlos per E-Mail.
Um die Voraussetzungen zu prüfen, wird von uns nach der Antragsstellung eine Belastungsanfrage an das zuständige Grundbuchamt gestellt. Anschließend wird das weitere Vorgehen mit dem/den Eigentümer/n abgestimmt.
Zusatz Vereinigung
Für die Vereinigung wird ein amtlich beglaubigter Antrag benötigt. Es werden die Unterschriften aller Eigentümer benötigt. Die Beglaubigung erfolgt im Kreishaus. Damit das Antragsformular von uns vorbereitet werden kann, wird ein Foto/Kopie der Personalausweise (Vorder- und Rückseite) aller Eigentümer benötigt. Bei Firmen zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug. Zusendung per E-Mail.
Rechtsgrundlage(n)
Die Möglichkeit, Anträge auf Vereinigung von Grundstücken im Katasteramt oder bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren aufnehmen zu lassen, ergibt sich aus dem Paragraphen 17 des Vermessungs- und Katastergesetzes (VermKatG NRW).
Verfahrensablauf
Sie erreichen die Verschmelzung Ihrer Flurstücke wie folgt:
- Alle Eigentümer des Flurstücks müssen persönlich im Katasteramt oder beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beziehungsweise bei der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin den Antrag stellen oder sich durch Vollmacht vertreten lassen.
- Wenn nichts gegen die Verschmelzung spricht, zum Beispiel unterschiedliche Belastungen im Grundbuch vermerkt sind, bildet das Katasteramt aus Ihren Flurstücken ein neues Flurstück mit neuer Flurstücksnummer.
Fristen
Hinweise für Viersen
Je nach Grundbuchamt 2 bis 3 Wochen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Kosten
Hinweise für Viersen
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die Verschmelzung im Katasteramt ist kostenfrei. Für eine ggf. beabsichtigte Grundstücksvereinigung im Grundbuchamt können jedoch Kosten entstehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Viersen
Auskünfte und Auszüge mit personenbezogenen Daten dürfen aus Gründen des Datenschutzes nur an die Eigentümer und Personen ausgegeben werden, die ihr berechtigtes Interesse nachweisen können.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Viersen