Flurstück VerschmelzungOnline erledigen

    Flurstück Bildung durch Zusammenlegung

    Sie möchten mehrere zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück zusammenfassen? Diese Verschmelzung sorgt für eine übersichtliche Darstellung Ihres Grundeigentums.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Unter der Verschmelzung von Flurstücken versteht man die katastermäßige Zusammenfassung von aneinandergrenzenden Einzelflurstücken zu einem neuen Gesamtflurstück.

    Voraussetzungen für die Verschmelzung

    Voraussetzungen für eine Verschmelzung sind, dass

    • die Flurstücke örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden,
    • identische Eigentumsverhältnisse aufweisen,
    • im Grundbuch nicht unterschiedlich belastet sind und
    • im Grundbuch bereits unter einer laufenden Nummer geführt werden.

    Liegen unterschiedliche Eigentumsverhältnisse und/oder unterschiedliche Belastungen im Grundbuch vor, müssen diese vor der Verschmelzung durch den Eigentümer bereinigt werden.
    Stehen die Flurstücke im Grundbuch noch nicht unter einer gemeinsamen laufenden Nummer, ist zusätzlich eine Vereinigung notwendig. Dies erfolgt gleichzeitig mit der Verschmelzung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_24742d75b12d59ffe75ae1b5a7bea452

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    62/2 Fortführung des Liegenschaftskatasters

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder anderer Lichtbildausweis.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Es wird eine amtlich beglaubigte Unterschrift aller Eigentümer benötigt. Die Beglaubigung kann im Kreishaus durchgeführt werden.

    Die Antragstellung erfolgt formlos per E-Mail.

    Um die Voraussetzungen zu prüfen, wird von uns nach der Antragsstellung eine Belastungsanfrage an das zuständige Grundbuchamt gestellt. Anschließend wird das weitere Vorgehen mit dem/den Eigentümer/n abgestimmt.

    Zusatz Vereinigung

    Für die Vereinigung wird ein amtlich beglaubigter Antrag benötigt. Es werden die Unterschriften aller Eigentümer benötigt. Die Beglaubigung erfolgt im Kreishaus. Damit das Antragsformular von uns vorbereitet werden kann, wird ein Foto/Kopie der Personalausweise (Vorder- und Rückseite) aller Eigentümer benötigt. Bei Firmen zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug. Zusendung per E-Mail.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Möglichkeit, Anträge auf Vereinigung von Grundstücken im Katasteramt oder bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren aufnehmen zu lassen, ergibt sich aus dem Paragraphen 17 des  Vermessungs- und Katastergesetzes (VermKatG NRW).

     

    Verfahrensablauf

    Sie erreichen die Verschmelzung Ihrer Flurstücke wie folgt:

    • Alle Eigentümer des Flurstücks müssen persönlich im Katasteramt oder beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beziehungsweise bei der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin den Antrag stellen oder sich durch Vollmacht vertreten lassen.
    • Wenn nichts gegen die Verschmelzung spricht, zum Beispiel unterschiedliche Belastungen im Grundbuch vermerkt sind, bildet das Katasteramt aus Ihren Flurstücken ein neues Flurstück mit neuer Flurstücksnummer.

     

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    Je nach Grundbuchamt 2 bis 3 Wochen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die Verschmelzung im Katasteramt ist kostenfrei. Für eine ggf. beabsichtigte Grundstücksvereinigung im Grundbuchamt können jedoch Kosten entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Auskünfte und Auszüge mit personenbezogenen Daten dürfen aus Gründen des Datenschutzes nur an die Eigentümer und Personen ausgegeben werden, die ihr berechtigtes Interesse nachweisen können.

    Weitere Informationen

    Anschriften der Katasterämter in Nordrhein-Westfalen https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/liegenschaftskataster/katasterbehoerden.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de