Flurstück Verschmelzung

    Verschmelzung von Flurstücken beantragen

    Sie möchten mehrere zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück zusammenfassen? Diese Verschmelzung sorgt für eine übersichtliche Darstellung Ihres Grundeigentums.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Die Flurstücksverschmelzung ist die Zusammenfassung mehrerer Flurstücke zu einem neuen Flurstück.

    Flurstücksverschmelzungen vereinfachen die Verwaltung Ihrer Liegenschaften. Auch wirkt sich die Reduzierung von Flurstücken ggf. kostensparend bei den Katasterübernahmegebühren im Falle von Teilungsvermessungen aus.
    Flurstücksverschmelzungen können auf Antrag durchgeführt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_658da60ab68fce0744adefdf94a9233b

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende UnterlagenPersönliches Erscheinen der Eigentümer, wie sie im Grundbuch nachgewiesen sind, mit amtlichem Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) ist erforderlich.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    • Ihre Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.
    • Ihre Flurstücke sind Teile desselben Grundstücks.
    • Im Grundbuch nachgewiesene Belastungen dürfen der Verschmelzung nicht widersprechen.

     

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Möglichkeit, Anträge auf Vereinigung von Grundstücken im Katasteramt oder bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren aufnehmen zu lassen, ergibt sich aus dem Paragraphen 17 des  Vermessungs- und Katastergesetzes (VermKatG NRW).

     

    Verfahrensablauf

    Sie erreichen die Verschmelzung Ihrer Flurstücke wie folgt:

    • Alle Eigentümer des Flurstücks müssen persönlich im Katasteramt oder beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beziehungsweise bei der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin den Antrag stellen oder sich durch Vollmacht vertreten lassen.
    • Wenn nichts gegen die Verschmelzung spricht, zum Beispiel unterschiedliche Belastungen im Grundbuch vermerkt sind, bildet das Katasteramt aus Ihren Flurstücken ein neues Flurstück mit neuer Flurstücksnummer.

     

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    GebührenFür die öffentliche Beglaubigung oder Beurkundung von Vereinigungsanträgen werden keine Gebühren erhoben. Die Fortführung des Liegenschaftskatasters aufgrund von Flurstücksverschmelzungen ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Verwaltung von Grund und Boden arbeiten zwei Behörden eng zusammen. Das Katasteramt und das Grundbuchamt. Beide verwenden eigene Fachbegriffe. Viele Begriffe klingen ähnlich, meinen aber unterschiedliche Dinge. So verwaltet das Katasteramt Flurstücke, das Grundbuchamt Grundstücke. Ein Grundstück besteht immer aus einem oder mehreren Flurstücken. Ein Flurstück kann aber niemals aus mehreren Grundstücken bestehen. Flurstücke werden zerlegt und verschmolzen, Grundstücke geteilt und vereinigt.

    Weitere Informationen

    Anschriften der Katasterämter in Nordrhein-Westfalen https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/liegenschaftskataster/katasterbehoerden.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de