Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem PartnerOnline erledigen

    - Die Ehe schließen - Hochzeit - Heiraten

    • Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
    • Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    Aufgrund einer gesetzlichen Änderung spricht man seit dem 01.07.1998 von der "Anmeldung zur Eheschließung", vorher bekannt als "Aufgebot".

    Die Anmeldung zur Eheschließung dient dazu, festzustellen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Heirat erfüllt sind (z. B. Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit etc.).

    Wo muss die Eheschließung angemeldet werden?

    Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen/ihren Wohnsitz hat. Bei getrenntem Wohnsitz oder mehreren Wohnsitzen besteht eine Wahlmöglichkeit.

    Wie lange ist die "Anmeldung der Eheschließung" gültig?
    Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das bedeutet, dass Ihr Hochzeitstermin innerhalb dieser Zeit liegen muss. Bei Ihrer Planung weit im Voraus beachten Sie bitte, dass die Anmeldung auch erst sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen kann.

    Kann die Heirat auch bei einem anderen Standesamt erfolgen?
    Ja, bei einem Standesamt ihrer Wahl innerhalb Deutschlands. Sie sollten dort vorab erfragen, ob ihr Wunschtermin möglich ist. Die Formalitäten wickeln Sie bei Ihrem Standesamt am Wohnort ab, von dort werden die Unterlagen dem Heiratsstandesamt übersandt.

    Benötigen wir noch Trauzeugen oder Trauzeuginnen?
    Es liegt im Ermessen des Brautpaares, Trauzeugen beziehungsweise Trauzeuginnen zu wählen. Sie können einen oder zwei Personen benennen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ohne Trauzeugin oder Trauzeuge zu heiraten.
    Die ausgewählten Personen müssen volljährig sein und sich durch gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Kann ich die Anmeldung zur Eheschließung alleine durchführen, da mein Partner verhindert ist?
    In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Anmeldung zur Eheschließung nur durch einen Verlobten oder eine Verlobte oder einen Vertreter beziehungsweise eine Vertreterin durchführen zu lassen. Benötigt wird hierzu eine Vollmacht.

    Dürfen Foto- oder Filmaufnahmen während der Trauung vorgenommen werden?
    Bild- oder Filmaufnahmen bedürfen im Einzelfall immer der Zustimmung der durchführenden Standesbeamtin/des durchführenden Standesbeamten. Wird diese Zustimmung im Einzelfall erteilt, dürfen die Aufnahmen nur dann in sozialen Netzwerken geteilt werden, wenn keine Mitarbeiter/innen abgebildet oder aufgenommen sind.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4020163dd55f464d3cfd71daed5e7608

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Velbert

    Eine häufig gestellte Frage ist die Frage nach den erforderlichen Unterlagen.
    Dies kann jedoch nicht allgemein beantwortet werden, da die persönlichen Verhältnisse der Paare oft sehr unterschiedlich sind.

    Das nachfolgende Beispiel bezieht sich auf den Fall:
    Beide sind deutsche Staatsangehörige, noch nicht verheiratet gewesen, wohnhaft in Velbert und haben keine gemeinsamen Kinder (ansonsten fügen Sie eine Geburtsurkunde jeden gemeinsamen Kindes bei)

    Vorzulegen sind:

    • beglaubigte Ablichtung des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes; nicht erforderlich bei Geburt in Velbert, Neviges oder Langenberg)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als fünf Tage; bei Wohnsitz in Velbert, Neviges oder Langenberg wird die Bescheinigung im Standesamt ausgestellt).

    Sollte einer von Ihnen bereits einmal verheiratet gewesen sein, reichen Sie bitte eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters ein (erhältlich beim Standesamt Ihrer Vorehe).

    In anderen Fällen sollte zur Klärung der erforderlichen Unterlagen Kontakt mit dem Standesamt aufgenommen werden.

    Voraussetzungen

    • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
    • Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
    • Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
    • Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
    • Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
    • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • §104 BGB
    • § 1310 BGB
    • § 1312 BGB
    • § 1896 ff. BGB
    • § 1903 BGB
    • Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
    • § 6 PStG
    • § 11 PStG
    • § 13 PStG
    • § 29 PStV
    • Art. 14.1 ff. PStGVwV

    Verfahrensablauf

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Die rechtmäßige Eheschließung setzt h die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das den Standesbeamten/das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamten/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamten/dem Standesbeamten zu unterschreiben.

    Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Eheschließenden erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

    Kosten

    Hinweise für Velbert

    Sind beide Partner deutsch: 60 Euro                 
    mit ausländischer Beteiligung: 100 Euro
    Hinzu kommen weitere Kosten für z. B. Familienstammbuch, Eheurkunde, Samstagstrauung, Raummiete usw.

    Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Kosten bei standesamtlichen Trauungen an Ambientetrauorten außerhalb des Rathauses in Velbert-Mitte.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Velbert

    Weitere Informationen zu den Trauorten in Velbert finden Sie unter Eheschließung (Trauorte).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Velbert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de