Elternbeitrag Übernahme
Hinweise für Lemgo
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Die Eltern oder denen rechtlich gleichgestellte Personen haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten bzw. für die Angebote der Kindertagespflege zu leisten.
Die Berechnung und Festsetzung der Elternbeiträge erfolgt gemäß der Satzung der Alten Hansestadt Lemgo über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen in Lemgo, für den Besuch der Offenen Ganztagsgrundschule (OGG) und für Kinder in Tagespflege.
Der Elternbeitrag berechnet sich nach einem Prozentsatz vom anrechenbaren Jahreseinkommen. Die Höhe des Prozentsatzes variiert je nach Betreuungsart.
Von den anrechenbaren Einkünften (höchstens 150.000 EUR) wird ein Grundfreibetrag in und für das dritte und jedes weitere Kind die nach § 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz zu gewährenden Freibeträge abgezogen. Der zu gewährende Grundfreibetrag steigt ab dem 01.08.2023 von 22.500 EUR auf 25.000 EUR. Ab einem Jahreseinkommen über 75.000 EUR bzw. über 45.000 EUR bei den OGS-Beiträgen wird das Einkommen lediglich mit 25 % angerechnet. Dies ändert sich ab dem 01.08.2023 auf über 77.500 EUR bzw. über 47.500 EUR.
Der Höchstbeitrag für die OGS liegt bei 215,00 EUR, bei der sonstigen Betreuung in der OGS bei 107,50 EUR.
Mit dem Elternbeitragsrechner können Sie hier Ihren Elternbeitrag online ermitteln.
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Bearbeitungsdauer
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Der Elternbeitrag ist einkommensabhängig. Erläuterungen finden Sie in den Informationsblättern unter Downloads.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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