Elternbeitrag ÜbernahmeOnline erledigen

    Elternbeitrag Übernahme

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Nachdem die Eltern einen Betreuungsvertrag mit einer Kindertagespflegeperson oder Kindertageseinrichtung abgeschlossen haben, wird die Höhe ihres Elternbeitrags vom Jugendamt festgesetzt.

    Auf Antrag können Elternbeiträge vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 Absatz 4 SGB VIII).

    Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, werden für die Monate des Bezuges dieser Leistungen von den Elternbeiträgen befreit. Dies gilt auch für Kinder, die Leistungen der wirtschaftlichen Erziehungshilfe nach § 27 Absatz 2 SGB VIII beziehen.

    Der Beitrag wird ebenfalls erlassen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB VIII). Dies ist nur in bestimmten Einzelfällen und per separater Antragsstellung möglich.

    Die letzten beiden Kindergartenjahre vor der Einschulung sind in der Regel beitragsfrei (§ 50 Absatz 1 KiBiz). Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben, sind ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. Das Kindergartenjahr beginnt immer am 1. August eines Jahres.

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Tagesbetreuung für Kinder - Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Goetheplatz 1-4

    51379 Leverkusen

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    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

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    • Einkommensnachweise (z.B. Steuerbescheide und Gehaltsnachweise der Eltern, Unterhalt, BAföG, Krankengeld)
    • Nachweis über den Bezug aller Leistungen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Diese Leistung ist Gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

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