Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Ausstellung

    Ersatzausstellung der Erlaubnisurkunde oder Gemeinschaftslizenz beantragen

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    nicht angegeben

    Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen. Dieser ist erlaubnispflichtig, wenn

    • bei grenzüberschreitenden Transporten innerhalb der EU-Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich evtl. Anhänger) von mehr als 2,5 t eingesetzt werden,
    • bei innerstaatlichen Transporten Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich evtl. Anhänger) von mehr als 3,5 t eingesetzt werden.

    Hierbei wird unterschieden zwischen der Erlaubnis, die nur für den innerstaatlichen Güterkraftverkehr (§ 3 Abs.1 GüKG) berechtigt und der Gemeinschaftslizenz (auch EU-Lizenz genannt, Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009), die sowohl für den innerstaatlichen als auch für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr innerhalb der EU gilt. Die Erteilungsvoraussetzungen und die Höhe der Gebühren sind für beide Genehmigungen identisch.

    Werden Fahrer aus Nichtmitgliedstaaten der EU beschäftigt, so hat das Unternehmen zusätzlich eine Fahrerbescheinigung zu beantragen, wenn durch diese Fahrer grenzüberschreitende Transporte durchgeführt werden.

    Für die Erteilung der Erlaubnis, der Gemeinschaftslizenz und der Fahrerbescheinigung ist das Straßenverkehrsamt zuständig.

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    Technisch geändert am 17.09.2024

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    Technisch geändert am 21.04.2023

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    Ansprechpartner

    Kreis Heinsberg

    Adresse

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    Valkenburger Str. 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 2452 13-3647

    E-Mail: info@kreis-heinsberg.de

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    Technisch geändert am 23.06.2023

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    Nordrhein-Westfalen

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    Technisch geändert am 13.07.2023

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