Vorläufige Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Erteilung von Erlaubnissen (Konzessionen) zum Betrieb von Gaststätten (Restaurants, Gastwirtschaften, Eisdielen, Imbissstuben, Diskotheken, Nachtbars).
Wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen will, benötigt dazu eine Schankerlaubnis.
Bei festen Betriebsstätten / Gaststätten wird eine allgemeine Erlaubnis (Konzession) benötigt.
Wer bei öffentlichen Veranstaltungen / Feiern / Festen aus besonderen Anlässen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, benötigt eine vorübergehende Schankerlaubnis.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kamen
- Antragsformular
- Unterlagen der Gewerbemeldung ( hier)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9 (für Behörden)
- Führungszeugnis der Belegart O (für Behörden)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Pachtvertrag
- Lageplan des Objektes (2-fach - Maßstab 1:500)
- Bauzeichnungen (2-fach - Maßstab 1:100)
- Beschreibung der Betriebsräume
- Bescheinigung § 43 Infektionsschutzgesetz (erhältlich über das Gesundheitsamt)
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
Formulare
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Der/Die vorläufige Stellvertreter*in muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und darüber hinaus an einem Unterrichtungsverfahren bei einer Industrie- und Handelskammer zu den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts teilnehmen und sich diese bescheinigen lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Stellvertretungserlaubnis erfüllen.
Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon beantragt ist oder gleichzeitig beantragt wird.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die vorläufige Stellvertretungserlaubnis.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Kamen
- Nach Verwaltungsaufwand (max. 3.500,- €)
- Bei einer vorübergehenden Schankerlaubnis 25,- € pro Ausgabestelle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Kamen