Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung befristet

    Vorläufige Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen

    Wenn Sie eine Gaststätte durch eine/n Stellvertreter*in betreiben möchten, obwohl Ihnen die Gaststättenerlaubnis noch nicht zugeteilt worden ist, benötigen Sie eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt, wer im stehenden Gewerbe

    1. Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
    2. zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),

    wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

    Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt ferner, wer als selbständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe von einer für die Dauer der Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

    Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann auch nichtrechtsfähigen Vereinen erteilt werden.

    Der Erlaubnis bedarf nicht, wer

    1. alkoholfreie Getränke,
    2. unentgeltliche Kostproben,
    3. zubereitete Speisen oder
    4. in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.

    Die erforderlichen Unterlagen sind dem Informationsblatt zu entnehmen.

    Es wird jedoch vor Antragstellung dringend die Kontaktaufnahme zur Gewerbemeldestelle empfohlen!


    Sie erreichen uns persönlich oder auch telefonisch zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten:
    Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 12 Uhr

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Herne

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 9

    44623 Herne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 44/2 - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 9

    44623 Herne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Als zukünftige/r Stellvertreter/in:
     

    Folgende Unterlagen können angefordert werden:

    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
    • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde,
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis,
    • Bescheinigung des Insolvenzgerichts,
    • ein Führungszeugnis (Belegart „0“),
    • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9),
    • eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gemäß § 4 (1) Nr. 4 Gaststättengesetz.
    • bei Abgabe von zubereiteten Speisen: Nachweis des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einem Belehrungsgespräch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder ein gültiges Gesundheitszeugnis.
    • Bei einer GbR ist der GbR-Vertrag vorzulegen.
    • Bei juristischen Personen beziehungsweise Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen,
    • außerdem ist gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Genossenschafts- oder Vereinsregister vorzulegen.

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Der/Die vorläufige Stellvertreter*in muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und darüber hinaus an einem Unterrichtungsverfahren bei einer Industrie- und Handelskammer zu den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts teilnehmen und sich diese bescheinigen lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Stellvertretungserlaubnis erfüllen.

    Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon beantragt ist oder gleichzeitig beantragt wird. 

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die vorläufige Stellvertretungserlaubnis.

    Fristen

    Diese Erlaubnis wird für längstens 3 Monate erteilt und kann nur aus wichtigem Grund verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und der Verwaltungsgebührenordnung des jeweiligen Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de