Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung befristet

    Vorläufige Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen

    Wenn Sie eine Gaststätte durch eine/n Stellvertreter*in betreiben möchten, obwohl Ihnen die Gaststättenerlaubnis noch nicht zugeteilt worden ist, benötigen Sie eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (siehe Gaststättenerlaubnis) durch einen Stellvertreter betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber für einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden. (…) Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen. (§ 9 GastG)

    Demnach wird der Betrieb zwar im Namen und auf Rechnung des Betriebsinhabers, im Übrigen aber unter eigener Verantwortung durch den Stellvertreter selbständig geführt.

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 04.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 5

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14-3300

    Fax: Fax: +49(0)5731 14-1901

    E-Mail: mi.brune@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bad Oeynhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 8

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Für den Gaststättenbetreiber:

    • ausgefüllter Antrag auf eine Stellvertretungserlaubnis (Antragsformular als Download)

    Für den Stellvertreter/die Stellvertreterin:

    • Kopie des Ausweisdokumentes, bei Ausländern auch der Aufenthaltserlaubnis
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde*
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde*
    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes im Original
    • Unterrichtungsnachweis der IHK (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz)
    • Gesundheitszeugnis oder eine Bescheinigung über die Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG vom 20.07.2000 (BGBl. I S. 1045) von Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt

    *Beide Dokumente können Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro beantragen.

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Der/Die vorläufige Stellvertreter*in muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und darüber hinaus an einem Unterrichtungsverfahren bei einer Industrie- und Handelskammer zu den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts teilnehmen und sich diese bescheinigen lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Stellvertretungserlaubnis erfüllen.

    Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon beantragt ist oder gleichzeitig beantragt wird. 

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die vorläufige Stellvertretungserlaubnis.

    Fristen

    Diese Erlaubnis wird für längstens 3 Monate erteilt und kann nur aus wichtigem Grund verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    • vorläufige Stellvertretungserlaubnis 100,00 €
    • endgültige Stellvertretungserlaubnis 250,00 €

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de