Vorläufige Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen
Beschreibung
Hinweise für Bad Oeynhausen
Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (siehe Gaststättenerlaubnis) durch einen Stellvertreter betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber für einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden. (…) Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen. (§ 9 GastG)
Demnach wird der Betrieb zwar im Namen und auf Rechnung des Betriebsinhabers, im Übrigen aber unter eigener Verantwortung durch den Stellvertreter selbständig geführt.
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Sicherheit und Ordnung
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Kontakt
Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14-3300
Fax: Fax: +49(0)5731 14-1901
E-Mail: mi.brune@badoeynhausen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Oeynhausen
Für den Gaststättenbetreiber:
- ausgefüllter Antrag auf eine Stellvertretungserlaubnis (Antragsformular als Download)
Für den Stellvertreter/die Stellvertreterin:
- Kopie des Ausweisdokumentes, bei Ausländern auch der Aufenthaltserlaubnis
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde*
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde*
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes im Original
- Unterrichtungsnachweis der IHK (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz)
- Gesundheitszeugnis oder eine Bescheinigung über die Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG vom 20.07.2000 (BGBl. I S. 1045) von Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt
*Beide Dokumente können Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro beantragen.
Formulare
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Der/Die vorläufige Stellvertreter*in muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und darüber hinaus an einem Unterrichtungsverfahren bei einer Industrie- und Handelskammer zu den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts teilnehmen und sich diese bescheinigen lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Oeynhausen
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Stellvertretungserlaubnis erfüllen.
Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon beantragt ist oder gleichzeitig beantragt wird.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die vorläufige Stellvertretungserlaubnis.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Bad Oeynhausen
- vorläufige Stellvertretungserlaubnis 100,00 €
- endgültige Stellvertretungserlaubnis 250,00 €
Weitere Informationen
Hinweise für Bad Oeynhausen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2022