Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung befristet

    Vorläufige Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen

    Wenn Sie eine Gaststätte durch eine/n Stellvertreter*in betreiben möchten, obwohl Ihnen die Gaststättenerlaubnis noch nicht zugeteilt worden ist, benötigen Sie eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Steinheim

    Für den Betrieb einer Gaststätte, in der (auch) alkoholische Getränke abgegeben werden, ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz nötig. Diese Erlaubnis ist personen- und objektbezogen.

    Der Betrieb einer Gaststätte ist nicht erlaubnispflichtig, wenn ausschließlich alkoholfreie Getränke und/oder Speisen abgegeben werden. Beherbergungsbetriebe, die nur an Hausgäste ausschenken/abgeben, sind ebenfalls nicht erlaubnispflichtig.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 15.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 2

    32839 Steinheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05233 21-156

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Steinheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstr. 2

    32839 Steinheim

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinheim

    Vom Antragsteller/in sind folgende Unterlagen beizubringen:

    • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
    • aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbeamt des Wohnortes)
    • aktuelle Auskunft in Steuersachen (zust. Finanzamt für den Antragsteller)
    • Unterrichtungsnachweis
    • Gesundheitszeugnis für alle Personen, die Speisen und Getränke zubereiten (zuständig ist das Gesundheitsamt der Personen)
    • Lage- und Grundrissplan des Betriebes (Grundrisszeichnungen der Konzessionsräume und aller Nebenräume, wie zum Beispiel Lagerräume oder Toiletten)
    • Beschreibung der Räume
    • Kopie des Pachtvertrages
    • Verzichtserklärung des jetzigen Erlaubnisinhabers (nur bei Übernahme des Betriebes)

    Sollte der Betrieb durch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben werden, so wird die juristische Person selbst Erlaubnisinhaber und Gewerbetreibender. In diesem Fall sind von der GmbH folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Gewerbezentralregisterauszug
    • aktuelle Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt
    • Handelsregisterauszug

    Für jeden Geschäftsführer werden die oben genannten Unterlagen benötigt.

    Ist für die Führung des Betriebes ein Betriebsleiter/ eine Betriebsleiterin vorgesehen, der/die nicht Geschäftsführer/in ist, so hat die GmbH für diesen zusätzlich eine Stellvertretererlaubnis gemäß § 9 Gaststättengesetz zu beantragen. Auch hierbei werden die oben aangeführten Unterlagen für den/die Stellvertreter/in benötigt.

    Sollte der Betrieb in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrieben werden, werden die genannten Unterlagen für jede/n Gesellschafter/in benötigt, da für jede Person eine gesonderte Erlaubnis erteilt wird.

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Der/Die vorläufige Stellvertreter*in muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und darüber hinaus an einem Unterrichtungsverfahren bei einer Industrie- und Handelskammer zu den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts teilnehmen und sich diese bescheinigen lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Stellvertretungserlaubnis erfüllen.

    Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon beantragt ist oder gleichzeitig beantragt wird. 

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die vorläufige Stellvertretungserlaubnis.

    Fristen

    Diese Erlaubnis wird für längstens 3 Monate erteilt und kann nur aus wichtigem Grund verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und der Verwaltungsgebührenordnung des jeweiligen Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Steinheim

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de