Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung befristetOnline erledigen

    Gaststättengewerbe

    Wenn Sie eine Gaststätte durch eine/n Stellvertreter*in betreiben möchten, obwohl Ihnen die Gaststättenerlaubnis noch nicht zugeteilt worden ist, benötigen Sie eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Schermbeck

    Für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (Konzession). Diese Erlaubnis ist raum- und personenbezogen und kann nur erteilt werden, wenn weder Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit des Antragstellers noch hinsichtlich der Eignung des Objekts bestehen. Die Erlaubnis kann für eine natürliche oder juristische Person erteilt werden.

    Es wird daher empfohlen, bereits vor Anpachtung einer Gaststätte Kontakt mit der Konzessionsbehörde aufzunehmen. Gaststätten, in denen keine alkoholischen Getränke abgegeben werden, dürfen seit dem 01.07.2005 ohne Erlaubnis betrieben werden. Sie unterliegen jedoch trotzdem den Bestimmungen des Gaststättengesetzes, sodass bei Unzuverlässigkeit des Betreibers oder Gefahren/Belästigungen für die Allgemeinheit die Betriebsführung durch Auflagen gesteuert oder ganz unterbunden werden kann.

    Bitte denken Sie daran, auf jeden Fall bei der Gewerbemeldestelle eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

    Für eine bereits bestehende Gaststätte, die unverändert fortgeführt werden soll, kann meistens sehr schnell eine vorläufige Erlaubnis für drei Monate erteilt werden (vgl. § 11 GastG); nach dieser Zeit erfolgt in der Regel nahtlos die endgültige Konzessionierung.

    Neuerrichtungen von Gaststätten, räumliche Änderungen oder Änderungen der Betriebsart erfordern immer zunächst eine Baugenehmigung (bzw. Genehmigung einer Nutzungsänderung) mit mängelfreier Schlussabnahme durch das Bauordnungsamt des Kreises Wesel und dürfen nach den Vorgaben des Gaststättengesetzes nicht im Rahmen einer vorläufigen Erlaubnis betrieben werden. Die Erteilung einer endgültigen Erlaubnis kann in solchen Fällen mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Gern informiert Sie der zuständige Mitarbeiter des Bereichs "Gewerbeerlaubnisse" des Ordnungsamtes über die Voraussetzungen der Erlaubniserteilung in Ihrem speziellen Fall. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Gesprächstermin.

    Sie dürfen Ihren Gaststättenbetrieb erst dann eröffnen, wenn Sie im Besitz der erforderlichen Erlaubnis sind.

    Den Antrag auf Erteilung einer Gaststättenkonzession finden Sie nachfolgend. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Unterlagen für die Antragsstellung sind dem Antrag entsprechend zu entnehmen.

    Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:

    https://www.ihk-arnsberg.de/upload/Aushang_JuSchG_25901.pdf

    Onlineantragsstellung
    Formulare

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2d0533f4e91daf1049fc882650597590

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_63261e65dd3e06c7fca54f2c3b797d21

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schermbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Weseler Straße 2

    46514 Schermbeck

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungswesen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Schermbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Weseler Straße 2

    46514 Schermbeck

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Als zukünftige/r Stellvertreter/in:
     

    Folgende Unterlagen können angefordert werden:

    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
    • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde,
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis,
    • Bescheinigung des Insolvenzgerichts,
    • ein Führungszeugnis (Belegart „0“),
    • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9),
    • eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gemäß § 4 (1) Nr. 4 Gaststättengesetz.
    • bei Abgabe von zubereiteten Speisen: Nachweis des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einem Belehrungsgespräch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder ein gültiges Gesundheitszeugnis.
    • Bei einer GbR ist der GbR-Vertrag vorzulegen.
    • Bei juristischen Personen beziehungsweise Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen,
    • außerdem ist gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Genossenschafts- oder Vereinsregister vorzulegen.

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Der/Die vorläufige Stellvertreter*in muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und darüber hinaus an einem Unterrichtungsverfahren bei einer Industrie- und Handelskammer zu den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts teilnehmen und sich diese bescheinigen lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Stellvertretungserlaubnis erfüllen.

    Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon beantragt ist oder gleichzeitig beantragt wird. 

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die vorläufige Stellvertretungserlaubnis.

    Fristen

    Diese Erlaubnis wird für längstens 3 Monate erteilt und kann nur aus wichtigem Grund verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Schermbeck

    • Abhängig von der Betriebsart: 100,00€ bis 3.500,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de