Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung befristet
Vorläufige Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen
Hinweise für Tönisvorst
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2022