Vorläufige Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen
Beschreibung
Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch eine/n Stellvertreter*in betreiben wollen, obwohl die beantragte Gaststättenerlaubnis noch nicht zugeteilt ist (Bearbeitungszeit!), benötigen Sie eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis. Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon beantragt ist oder gleichzeitig beantragt wird.
Wird das Gewerbe nicht mehr durch den/die Stellvertreter*in betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.
Wenn Sie in der Gaststätte nur alkoholfreie Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben, so brauchen Sie nach dem Gaststättengesetz keine Erlaubnis, sondern nur eine Gewerbeanmeldung
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heiligenhaus
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments
- Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0 für den Antragsteller (Erhältlich beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt des Wohnorts, in Heiligenhaus: Rathaus-Innenhof, Tel. : 02056/13-0)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9 (Gewerbemeldestelle des Wohnorts, in Heiligenhaus erhältlich im Bürgerbüro der Stadt Heiligenhaus)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Stadtkasse/Steueramt des Wohnorts, in Heiligenhaus Rathausgebäude, 1. OG Neubau bei Frau Schmitz, Tel. : 02056/13-390, Zimmer 234)
- Bescheinigung in Steuersachen (für den Wohnort zuständiges Finanzamt, in Heiligenhaus ist das Finanzamt Velbert zuständig: Nedderstraße 38, 42551 Velbert. Infos unter 02051/470)
- Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (unter www.vollstreckungsportal.de)
- Auskunft aus dem Insolvenzregister (für den Wohnort zuständiges Amtsgericht, für Heiligenhaus das Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal. Zu beantragen per E-Mail unter poststelle@ag-wuppertal.nrw.de oder nach erfolgter Online-Terminbuchung -unter https://www.ag-wuppertal.nrw.de/behoerde/Terminbuchung/index.php- persönlich abzuholen)
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Gesundheitsamt des Krei-ses Mettmann, Nebenstelle in Velbert, Friedrichstraße 293, 42551 Velbert. Infos unter 02051/6054-0)
- Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättenge-setz (Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, Ernst Schneider Platz 1, 40212 Düsseldorf. Infos unter 0211/3557-0)
Formulare
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Der/Die vorläufige Stellvertreter*in muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und darüber hinaus an einem Unterrichtungsverfahren bei einer Industrie- und Handelskammer zu den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts teilnehmen und sich diese bescheinigen lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Stellvertretungserlaubnis erfüllen.
Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon beantragt ist oder gleichzeitig beantragt wird.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die vorläufige Stellvertretungserlaubnis.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Heiligenhaus
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Heiligenhaus