Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Führerschein (Verlust, z. B. verloren oder gestohlen)

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie einen Ersatzführerschein beantragen. Um diesen Verlust zu melden, müssen Sie persönlich zur Führerscheinstelle kommen.

    Durch die Fahrerlaubnisbehörde wird eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt, mit der Sie berechtigt sind, weiterhin Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Die Ausnahmegenehmigung ist zeitlich befristet. Außerdem berechtigt diese nicht zum Fahren im Ausland. Bitte beantragen Sie zu diesem Zweck einen internationalen Führerschein (siehe: Internationaler Führerschein).

    Wird der Ersatzführerschein ausgestellt, verliert der alte Führerschein mit der Aushändigung seine Gültigkeit.

    Ihr neuer Kartenführerschein wird Ihnen nach der Fertigung durch die Bundesdruckerei per Post zugestellt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8eb93cce77f4a93c39637c3f6690b9f0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-26555

    Fax: +49 231 50-26555

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    § 5 StVG i. V. mit §§ 4 und 25 Fahrerlaubnisverordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dortmund

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    • 4 Wochen (Der neue Führerschein muss bei der Bundesdruckerei bestellt werden.)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    bis zu 168,10 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de