Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d2b034d06512ff22aecab6be696442b6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-225

    E-Mail: buergerbuero@hille.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hille

    • Personalausweis/Reisepass
    • ein aktuelles Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter

    Formulare

    Hinweise für Hille

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hille

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hille

    Fristen

    Hinweise für Hille

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hille

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hille

    Wenn Führerschein und Personalausweis abhanden gekommen sind und kein Reisepass vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, sich bei der Gemeindeverwaltung Hille einen vorläufigen Ausweis mit Bild ausstellen zu lassen. Mit diesem kann dann der Führerschein beantragt werden.

    Ist der letzte Führerschein nicht vom Kreis Minden-Lübbecke ausgestellt worden, ist es notwendig, dass eine sog. Karteikartenabschrift beigebracht wird. Diese kann bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden, die den letzten Führerschein ausgestellt hat. Bei Antragstellung wird in der Regel eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt, jedoch nicht im Ausland gültig ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de