Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Sachbereich 4.1 Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 4044-225
E-Mail: buergerbuero@hille.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hille
- Personalausweis/Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter
Formulare
Hinweise für Hille
Voraussetzungen
Hinweise für Hille
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hille
Fristen
Hinweise für Hille
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hille
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hille
Wenn Führerschein und Personalausweis abhanden gekommen sind und kein Reisepass vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, sich bei der Gemeindeverwaltung Hille einen vorläufigen Ausweis mit Bild ausstellen zu lassen. Mit diesem kann dann der Führerschein beantragt werden.
Ist der letzte Führerschein nicht vom Kreis Minden-Lübbecke ausgestellt worden, ist es notwendig, dass eine sog. Karteikartenabschrift beigebracht wird. Diese kann bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden, die den letzten Führerschein ausgestellt hat. Bei Antragstellung wird in der Regel eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt, jedoch nicht im Ausland gültig ist.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022
Stichwörter
Hinweise für Hille