Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Wenn Ihnen der Führerschein gestohlen wurde oder verloren gegangen ist, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Führerschein ausgestellt.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Einen Termin im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp können Sie telefonisch vereinbaren oder online buchen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
1.3.4 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05772 562-105
E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis/Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Zusatzerklärung zum Antrag Verlust bzw. Diebstahl
- Zusatzerklärung für Klasse T (nur wenn es sich bei dem in Verlust geratenen Führerschein um den alten grauen/rosa oder um einen DDR-Führerschein handelt.)
Formulare
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Voraussetzungen
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Sie können einen Ersatzführerschein nur an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Ausfertigung des Führerscheins)
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Fahrerlaubnis und Führerschein)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022
Stichwörter
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