Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Sie haben Ihren Führerschein verloren oder Ihr Führerschein ist gestohlen worden? Zur Ausstellung eines Ersatzführerscheines ist es erforderlich, dass Sie unverzüglich beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung einen Termin vereinbaren
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass sowie ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) vorzulegen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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35,60 € zuzüglich 5,10 € Zustellkosten
Wenn die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung über den Verbleib des Führerscheines erforderlich ist, sind weitere Gebühren in Höhe von 30,70 € zu zahlen.
Auf Wunsch kann eine befristete Ausnahmegenehmigung von der Mitführpflicht des Führerscheines ausgestellt werden; hierfür fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 5,10 € an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heinsberg
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022
Stichwörter
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