Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Ersatzführerschein wegen Verlust oder Diebstahl

    Ist ein Führerschein verloren, unbrauchbar oder versehentlich vernichtet worden, ist ein Ersatzführerschein zu beantragen. Bei Verlust des Führerscheins ist dieses der Fahrerlaubnisbehörde unverzüglich anzuzeigen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat sich auf Kosten des Antragstellers durch Einholung einer Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Fahreignungsregister zu vergewissern, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Sie kann außerdem ggf. - in der Regel über das Kraftfahrt-Bundesamt - auf seine Kosten eine Auskunft aus den entsprechenden ausländischen Registern einholen. Bei in Verlust geratenen Führerscheinen kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides statt verlangen.

    Bei der Aushändigung eines neuen Führerscheins ist ggf. der bisherige Führerschein einzuziehen oder ungültig zu machen. Er verliert mit der Aushändigung des neuen Führerscheins seine Gültigkeit. Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, ist er unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Führerschein

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80657

    E-Mail: info.fuehrerscheinstelle@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
    • ein Lichtbild (35 x 45 mm ohne Rand), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und Bedeckung der Augen (biometrisches Foto),
    • Karteikartenabschrift - sofern Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheins sind und der Führerschein nicht im hiesigen Zuständigkeitsbereich (Stadt Aachen oder StädteRegion Aachen) ausgestellt wurde (von der Ausstellungsbehörde an das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen schicken oder faxen lassen - Fax-Nr. 0241/5198-80657).

    Formulare

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Fristen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de