Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Ersatzführerschein wegen Verlust oder Diebstahl
Ist ein Führerschein verloren, unbrauchbar oder versehentlich vernichtet worden, ist ein Ersatzführerschein zu beantragen. Bei Verlust des Führerscheins ist dieses der Fahrerlaubnisbehörde unverzüglich anzuzeigen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat sich auf Kosten des Antragstellers durch Einholung einer Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Fahreignungsregister zu vergewissern, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Sie kann außerdem ggf. - in der Regel über das Kraftfahrt-Bundesamt - auf seine Kosten eine Auskunft aus den entsprechenden ausländischen Registern einholen. Bei in Verlust geratenen Führerscheinen kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides statt verlangen.
Bei der Aushändigung eines neuen Führerscheins ist ggf. der bisherige Führerschein einzuziehen oder ungültig zu machen. Er verliert mit der Aushändigung des neuen Führerscheins seine Gültigkeit. Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, ist er unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.
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Ansprechpartner
Bürgerservice Führerschein
Adresse
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Kontakt
Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80657
erforderliche Unterlagen
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- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- ein Lichtbild (35 x 45 mm ohne Rand), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und Bedeckung der Augen (biometrisches Foto),
- Karteikartenabschrift - sofern Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheins sind und der Führerschein nicht im hiesigen Zuständigkeitsbereich (Stadt Aachen oder StädteRegion Aachen) ausgestellt wurde (von der Ausstellungsbehörde an das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen schicken oder faxen lassen - Fax-Nr. 0241/5198-80657).
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Städteregion Aachen
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022
Stichwörter
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