Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Führerschein - Verlust oder Diebstahl

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Sollte Ihnen Ihr bisheriger Führerschein abhanden gekommen sein, haben Sie den Verlust unverzüglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde anzuzeigen. Sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten möchten, wird Ihnen ein Ersatzdokument ausgestellt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5da5a8c37193ad2d4401098482e43fea

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    36-1-4 Führerscheinservice Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207-4455

    E-Mail: fs@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 15

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02841 202-1234

    Fax: 02841 202-1487

    E-Mail: dlz-moers@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Führerschein - Verlust oder Diebstahl

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wesel

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesel

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wesel

    Fristen

    Hinweise für Wesel

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • wenn die verlorene Fahrerlaubnis durch den Kreis Wesel ausgestellt wurde: 33,70€
    • wenn es sich um einen auswärtigen Führerschein handelt: 41,40€
    • zuzüglich, wenn eine Expressbestellung (7 - 10 Tage) gewünscht wird: 17,20€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Als Ausweisdokumente anerkannt sind:

    • Personalausweis
    • eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
    • vorläufiger Ausweis
    • Reisepass

    Es ist erforderlich, dass Sie persönlich erscheinen, da der Kartenführerschein Ihre Unterschrift beinhaltet, die bereits bei Antragstellung geleistet werden muss. Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich.

    Als Ersatzführerschein erhalten Sie immer den neuen Kartenführerschein.

    Die Bearbeitungszeit beträgt ca. vier bis sechs Wochen. Sofern die Daten für den als Verlust gemeldeten Führerschein bereits bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorliegen, kann für die Übergangszeit eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung von der Mitführpflicht des Führerscheines ausgestellt werden. Die Genehmigung ist nur im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und drei Monate gültig. Sollten diese Daten noch nicht vorhanden sein, so wird die Ausnahmegenehmigung nach Antragstellung per Post zugesandt.

     

    Mit Aushändigung des neuen Führerscheins verliert der als Verlust gemeldete Führerschein seine Gültigkeit. Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, ist er unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de