Schengen - Visum Verlängerung

    Schengen - Visum Verlängerung

    Hinweise für Coesfeld

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Aufenthaltstitel für Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, werden in der Regel als elektronische Aufenthaltstitel (eAT) ausgefertigt. Aufenthaltstitel der Europäischen Union sind vereinheitlicht, um die Sicherheit zu erhöhen und  missbräuchliche Nutzung zu verhindern.

    Der eAT im Format einer Scheckkarte enthält einen Chip, auf dem die persönlichen Daten des Inhabers sowie ein Lichtbild und Fingerabdrücke elektronisch gespeichert werden. Der eAT beinhaltet eine Online-Ausweisfunktion, die es ermöglicht, Dienste im Internet oder an Automaten zu nutzen. Zusätzlich ist der eAT auch für eine elektronische Unterschriftsfunktion vorbereitet. Diese kann der Inhaber aktivieren, um digitale Verträge rechtsverbindlich zu unterzeichen. Da für die Beantragung des eAT die Abgabe von Fingerabdrücken vorgesehen ist, müssen alle Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, künftig persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen.

    Der eAT wird nicht von der Ausländerbehörde ausgestellt, sondern bei der Bundesdruckerei bestellt. Die Verlängerung des eAt soll  rechtzeitig, etwa 2 Monate vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels, beantragt werden.

    Ausführliche Informationen zum eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchlinge (BAMF) www.bamf.de.

    Das Aufenthaltsgesetz regelt für die übrigen Ausländer die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Für Ausländer sind drei verschiedene Formen von Aufenthaltstiteln vorgesehen:

    1. Visum                         
    2. Aufenthaltserlaubnis
    3. Niederlassungserlaubnis

    Zur Klärung weitergehender Fragen wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde der Abteilung 32 - Sicherheit und Ordnung - des Kreises Coesfeld:

    Hausanschrift:
    Schützenwall 18
    Kreishaus II
    48653 Coesfeld
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    Postanschrift:
    Kreis Coesfeld
    Der Landrat
    32 - Sicherheit und Ordnung / Ausländerbehörde
    48651 Coesfeld

    Häufig gestellte Fragen- FAQ

    https://coe.de/faq-auslaenderbehoerde

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenwall 18

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    32 - Sicherheit + Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenwall 18

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-3200

    Fax: 02541 18-3299

    E-Mail: sicherheit-und-ordnung@kreis-coesfeld.de

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    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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