Schengen - Visum Verlängerung
Hinweise für Waldbröl
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Drittstaatsangehörige benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich ein zweckentsprechendes Visum.
Davon ausgenommen sind Staatsangehörige der EU-Staaten sowie weiterer Staaten, für die, die Visumpflicht für Kurzaufenthalte von bis 90 Tagen im Zeitraum von 180 Tagen aufgehoben ist.
Für die Entgegennahme des Visumantrags ist die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) der Bundesrepublik Deutschland in dem jeweiligen Herkunftsstaat zuständig. Der Visumantrag ist vom Antragsteller grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Hierzu bedarf es der konkreten Angaben des entsprechenden Reise- oder Aufenthaltszwecks.
Diese sind in der Regel:
- Besuch
- Eheschließung
- Erwerbstätigkeit
- Familiennachzug
- Geschäftsreisen
- Studium
Bei einigen zweckbestimmten Visumanträgen bedarf es der vorherigen Zustimmung durch die Ausländerbehörde des künftigen Wohnortes.
Für diese zustimmungsbedürftige Visumsanträge, in der Regel handelt es sich um längerfristige Aufenthalte, sendet die Auslandsvertretung den Visumantrag mit der Bitte um Stellungnahme an die zuständige deutsche Ausländerbehörde des künftigen Wohnortes. Dieser Vorgang nimmt meist einige Zeit in Anspruch.
Die Stellungnahme der Ausländerbehörde richtet sich ausschließlich (online) an die Auslandsvertretung im Heimatland, die wiederum ausschließlich den Antragsteller informiert.
Für den Fall, dass die Vorlage von Unterlagen von der in Deutschland lebender Referenzperson erforderlich ist, wird die zuständige Ausländerbehörde des künftigen Wohnortes sich mit dieser Person in Verbindung setzen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen