Schengen - Visum VerlängerungOnline erledigen

    Schengen - Visum Verlängerung

    Hinweise für Waldbröl

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Drittstaatsangehörige benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich ein zweckentsprechendes Visum.
    Davon ausgenommen sind Staatsangehörige der EU-Staaten sowie weiterer Staaten, für die,  die Visumpflicht für Kurzaufenthalte von bis 90 Tagen im Zeitraum von 180 Tagen aufgehoben ist.

    Für die Entgegennahme des Visumantrags ist die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) der Bundesrepublik Deutschland in dem jeweiligen Herkunftsstaat zuständig. Der Visumantrag ist vom Antragsteller grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.

    Hierzu bedarf es der konkreten Angaben des entsprechenden Reise- oder Aufenthaltszwecks.

    Diese sind in der Regel:

    • Besuch
    • Eheschließung
    • Erwerbstätigkeit
    • Familiennachzug
    • Geschäftsreisen
    • Studium

    Bei einigen zweckbestimmten Visumanträgen bedarf es der vorherigen Zustimmung durch die Ausländerbehörde des künftigen Wohnortes.

    Für diese zustimmungsbedürftige Visumsanträge, in der Regel handelt es sich um längerfristige Aufenthalte, sendet die Auslandsvertretung den Visumantrag mit der Bitte um Stellungnahme an die zuständige deutsche Ausländerbehörde des künftigen Wohnortes. Dieser Vorgang nimmt meist einige Zeit in Anspruch.

    Die Stellungnahme der Ausländerbehörde richtet sich ausschließlich (online) an die Auslandsvertretung im Heimatland, die wiederum ausschließlich den Antragsteller informiert.

    Für den Fall, dass die Vorlage von Unterlagen von der  in Deutschland lebender Referenzperson erforderlich ist, wird die zuständige Ausländerbehörde des künftigen Wohnortes sich mit dieser Person in Verbindung setzen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02291 85-200

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de