Schengen - Visum VerlängerungOnline erledigen

    Schengen - Visum Verlängerung

    Hinweise für Moers

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Grundsätzlich können Schengen-Visa nicht verlängert werden.

    Ausnahmsweise werden Schengen-Visa dann verlängert, wenn die Visuminhaber das Vorliegen höherer Gewalt, humanitärer Gründe oder schwerwiegender persönlicher Gründe belegen, aufgrund deren sie daran gehindert sind, das Schengengebiet zu verlassen.

    Für die Verlängerung eines Schengen-Visums im Bundesgebiet ist diejenige Ausländerbehörde zuständig, in deren Bereich der Visuminhaber bzw. die Visuminhaberin sich aufhält.

    Eine Verlängerung durch die Ausländerbehörde kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn das Visum bei Beantragung der Verlängerung noch gültig ist.

    Der Verbleib im Schengengebiet nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums stellt einen illegalen Aufenthalt dar. Illegal aufhältige Personen werden abgeschoben. Abgeschobene Personen dürfen nicht wieder in das Schengengebiet einreisen und haben die Kosten der Abschiebung zu tragen.

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe B + S

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe L - O

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe P - R und T - Z

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    04.1.2 Fachgruppe - Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 9-11

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-655

    Fax: 0 28 41 / 201-1 66 06

    E-Mail: Auslaenderbehoerde@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe H - K

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe C - G

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe A

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Moers

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Verlängerung aufgrund höherer Gewalt: 0,00€
    • Verlängerung aufgrund humanitärer Gründe: 0,00€
    • Verlängerung aufgrund schwerwiegender persönlicher Gründe: 25,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Moers

    Weitere Informationen

    Hinweise für Moers

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de