Teilnahme am Integrationskurs BestätigungOnline erledigen

    Teilnahme am Integrationskurs Bestätigung

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    1. Anspruch auf einen Integrationskurs

    Wer sich dauerhaft in Deutschland aufhält und ab Januar 2005

    - als Arbeitnehmer (§ 18 AufenthG) oder Selbständiger oder 
    -  zum Zweck des Familiennachzugs oder
    -  nach Anerkennung als Asylberechtigter bzw. Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder
    - als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach § 38 a
    - auf Anordnung der obersten Landesbehörden aus humanitären Gründen (§ 23 Abs. 2 AufenthG)

    erstmals einen Aufenthaltstitel erhält, hat einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Über den Anspruch oder die Verpflichtung erteilt die Ausländerbehörde eine Bescheinigung.

    Wenn Sie schon vor dem 1. Januar 2005 nach Deutschland eingereist sind, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Integrationskurs. Sie können aber auf Antrag zur Teilnahme an dem Kurs zugelassen werden. Ein Antragsformular erhalten Sie bei uns.

    Eine Verpflichtung zur Teilnahme an dem Integrationskurs besteht für Personen, die

    - sich nicht zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können oder
    - zum Zeitpunkt der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 23 Abs. 2, 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder § 30 nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1-Niveau verfügen) oder
    - Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beziehen und die Teilnahme am Integrationskurs in einer Eingliederungsvereinbarung vorgesehen ist oder
    - ein besonderes Integrationsbedürfnis besteht.

    2. Träger von Integrationskursen

    Sie können von uns eine Liste der Kursträger erhalten, die in der Nähe Ihres Wohnortes Integrationskurse anbieten oder sich im Internet informieren.

    3. Teilnahmepflicht

    Wer trotz Teilnahmepflicht nicht an einem Kurs teilnimmt oder einen begonnen Kurs abbricht, muss mit Schwierigkeiten bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechnen. Außerdem kann die Verletzung der Teilnahmepflicht bei der Gewährung von Sozialleistungen (Kürzungen bis zu 30 Prozent möglich) und bei der notwendigen Frist für eine Einbürgerung berücksichtigt werden. Zudem können Buß- und Zwangsgelder verhängt werden. Auch die Aufenthaltsverfestigung, d. h. die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, ist zukünftig nur noch mit ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen und Grundkenntnissen der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung möglich.

    4. Teilnahme von Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates

    Sie können freiwillig gegen Bezahlung an den Kursen teilnehmen. Die Zulassung zu den Kursen ist davon abhängig, ob freie Kursplätze zur Verfügung stehen.

    Ansprechpartner bei allgemeinen Fragen zu Integrationskursen:
    Sie können sich an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wenden, das die Integrationskurse koordiniert. Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des BAMF (siehe unter "Weitere Informationen").

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_88d32535c911e0734baa1e9f0e009483

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Paderborn

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Paderborn

    Fristen

    Hinweise für Paderborn

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn

    Kosten

    Hinweise für Paderborn

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de