Förderung für kommunalen Wohnungsbau Bewilligung

    Förderung für kommunalen Wohnungsbau beantragen

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Ein großer Wunsch vieler Menschen ist das Leben in einem eigenen Haus oder in einer eigenen Wohnung. Zunehmend gewinnt das eigene Heim auch als Instrument der Alterssicherung an Bedeutung.

    Das Land Nordrhein-Westfalen fördert über das Wohnraumförderungsprogramm und die hierzu erlassenen Wohnraumförderungsbestimmungen selbst genutztes Wohneigentum. Für die Bewilligung der Fördermittel ist der Kreis Kleve zuständig.

    Gefördert wird

    • die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in einem neuen selbstständigen Gebäude
    • die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung durch Änderung/Nutzungsänderung eines Gebäudes,
    • der Erwerb von vorhandenen Eigenheimen oder Eigentumswohnungen

    Auf der Internetseite der NRW.Bank haben Sie zusätzlich die Möglichkeit durch Nutzung des Förderberaters ermitteln zu lassen, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Fördermittel haben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_085154583651b3dd0ce066eb4b4d11b7

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    Version

    Technisch geändert am 09.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Antrag auf Fördermittel ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular - 2-fach (als Vordruck zum Herunterladen) Stellungnahme der Stadt/Gemeinde zum Standort des Bauvorhabens Kaufvertrag f. Grundstück oder Förderobjekt im Entwurf Vermessungsnachweis Erschließungkostennachweis Meldebescheingiung des Einwohnermeldeamtes Einkommenserklärung nebst Vordruck Anlage (als Vordruck zum Herunterladen) Sonstige Einkommensnachweise (z.B. über Unterhaltsleistunen usw) Finanzierungsnachweis Selbsthilfeaufstellung (als Vordruck zum Herunterladen) Baukostenaufstellung Technischen Unterlagen (Lageplan, Berechnung umbauter Raum, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Baugenehmigung oder Freistellgungsbescheid gem. § 67 BauO NRW) Selbstauskunft/Nachweis zu Zahlungsverpflichtungen (als Vordruck zum Herunterladen) Verdienstabrechnungen des letzten Kalenderjahres und des laufenden Jahres Original Schufa-Auskünfte sonstige Unterlagen (Vertretungsvollmacht, Heiratsurkunde, Schwangerschaftsbescheinigung oder Mutterpass, Schwerbehindertenausweis, Nachweis über Pflegestufe) Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Kleve

    GebührenBezeichnung Höhe der Gebühr Gebühr für die Bewilligung 350,00 bis 1.000,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de