Förderung für kommunalen Wohnungsbau beantragen
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Ein großer Wunsch vieler Menschen ist das Leben in einem eigenen Haus oder in einer eigenen Wohnung. Zunehmend gewinnt das eigene Heim auch als Instrument der Alterssicherung an Bedeutung.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert über das Wohnraumförderungsprogramm und die hierzu erlassenen Wohnraumförderungsbestimmungen selbst genutztes Wohneigentum. Für die Bewilligung der Fördermittel ist der Kreis Kleve zuständig.
Gefördert wird
- die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in einem neuen selbstständigen Gebäude
- die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung durch Änderung/Nutzungsänderung eines Gebäudes,
- der Erwerb von vorhandenen Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
Auf der Internetseite der NRW.Bank haben Sie zusätzlich die Möglichkeit durch Nutzung des Förderberaters ermitteln zu lassen, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Fördermittel haben.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen