vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf privatem Grund
Hinweise für Unna
Beschreibung
Hinweise für Unna
Tausende Bäume auf öffentlichen und privaten Flächen bereichern das Stadtbild von Unna, wirken sich positiv auf unser Klima aus und bieten Lebensraum für Vögel, Insekten und weitere Tiergruppen. Da es seit Ende Dezember 2014 keine Baumschutzsatzung für den privaten Baumbestand im Stadtgebiet von Unna mehr gibt, ist jede*r Grundstückseigentümer*in für seinen*ihren privaten Baumbestand eigenverantwortlich. Der Schutz der stadteigenen Bäume ist durch eine Baumbestandssatzung geregelt. Gemäß der Baumbestandssatzung muss vor einer Fällung oder Habitatsveränderung (Baumhöhe) an geschützten Bäumen im Stadtgebiet eine Ausnahme/Befreiung beantragt werden.
Den entsprechenden Antrag können Sie gerne online beim Bereich Umwelt einreichen.
Anträge auf Vorziehung eines Pflegeschnittes können bei den Stadtbetrieben Unna (info@stadtbetriebe-unna.de) oder dem Umweltamt (umwelt@stadt-unna.de) formlos gestellt werden.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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