vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf privatem Grund

    vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf privatem Grund

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Zum Schutze des Baumbestandes hat die Stadt Herne eine Baumschutzsatzung erlassen. Unter Schutz stehen alle Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungspläne mit einem Stammumfang von 80 Zentimetern und mehr, gemessen in einem Meter Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 Zentimeter beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 50 Zentimetern aufweist.

    Nicht unter diese Satzung fallen Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen, Esskastanien und Birnbäume.
    Ebenso gilt diese Satzung nicht für kleingärtnerisch genutzte Parzellen innerhalb von Dauerkleingartenanlagen im Sinne des Bundeskleingartengesetzes.

    Um der Verkehrssicherungspflicht zu entsprechen werden sämtliche Bäume in öffentlichen Park- und Grünanlagen, auf Spielplätzen, im Bereich öffentlicher Straßen, Wege und Plätze und auf Friedhöfen durch fachkundiges Personal kontrolliert beziehungsweise auf ihren Gesundheitszustand untersucht. Der Fachbereich Stadtgrün leitet aus diesen Kontrollen alle notwendigen Baumpflegemaßnahmen ab.
    Es werden alle Bäume so überwacht, dass Bäume, die wegen ihres Zustandes die öffentliche Sicherheit gefährden - sogenannte Gefahrenbäume -, rechtzeitig erkannt und bestehende Schäden beseitigt werden.

    Die Entfernung von Gefahrenbäumen ist nie im Voraus zu planen, da sich der Handlungsbedarf aus der gesetzlich vorgeschriebenen Baumkontrolle ergibt. Dies gilt ebenso für Feststellungen im Rahmen von Baumgutachten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 55/2 - Planung, Neubau, Kleingärten, Baumschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Meesmannstraße 9

    44625 Herne

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    Baumschutzsatzung - Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne

    Der Baumschutz im sogenannten Außenbereich (Bereich des Landschaftsplanes und Landschaftsschutzgebiete) wird als ordnungsbehördliche Aufgabe vom Fachbereich Stadtgrün (Untere Naturschutzbehörde) vertreten.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne

    Eine Befreiung von den Bestimmungen der Baumschutzsatzung kann der Fachbereich Stadtgrün in begründeten Fällen erteilen. Anträge können online beim Fachbereich Stadtgrün gestellt werden (Antrag auf Fällgenehmigung, oben rechts).

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Kosten

    Hinweise für Herne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Unerlaubte Eingriffe in den geschützten Baumbestand sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de