vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf privatem Grund

    vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf privatem Grund

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Wer ein Vorhaben durchführen will, durch welches die Nutzung oder Gestalt der Umgebung verändert wird und das den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann, benötigt grundsätzlich eine Eingriffsgenehmigung.

    Dabei müssen die damit einhergehenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes möglichst gering gehalten werden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind entweder durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gleichartig auszugleichen oder durch Ersatzmaßnahmen gleichwertig zu kompensieren.

    Eingriff ist grundsätzlich jede Neuversiegelung von Boden, z. B. durch den Bau einer Straße, eines Wohnhauses im Außenbereich oder die Errichtung eines Stalles. Auch die Beseitigung oder Beeinträchtigung von wertvollen Biotopen und Vegetationsflächen (z. B. durch die Verlegung von Leitungen außerhalb von Straßen und Wegen, Gehölzrodungen, Aufschüttungen, Abgrabungen oder den Ausbau von Gewässern) oder auch die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch den Bau von oberirdischen Stromleitungen oder Windenergieanlagen stellen einen Eingriff dar.

     

    Gebietszuständigkeiten:

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_53db5e947a7d5961479e74a9138309ea

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    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Kapitel 3 Bundesnaturschutzgesetz

    Kapitel 3 Landesnaturschutzgesetz NRW

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Zusätzlich zur Eingriffsgenehmigung können auch weitere naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich sein (z. B. Artenschutz, Biotopschutz, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie, Schutzgebietsregelungen).

    Projekte in Natura 2000-Gebieten, die keiner weiteren Zulassung bedürfen, können anzeigepflichtig sein.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de