vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf privatem Grund

    vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf privatem Grund

    Hinweise für Wesseling

    Beschreibung

    Hinweise für Wesseling

    Die Stadt Wesseling verfügt seit 2016 über eine Baumschutzsatzung. In der Satzung ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen (Art, Größe) die Fällung eines Baumes bei der Stadt beantragt werden muss.

    Um sicherzustellen, dass die Beseitigung von Bäumen nicht ohne einen entsprechenden Ausgleich erfolgt, enthält die Baumschutzsatzung Vorgaben für Ersatzpflanzungen oder finanzielle Ausgleichszahlungen.

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    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Umwelt, Klimaschutz und Grünflächen

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Wesseling

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

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