vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf privatem Grund

    vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf privatem Grund

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Möchte der Eigentümer eines Grundstücks, einen sich dort befindlichen Baum mit einem Stammumfang von 70 cm und mehr Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden fällen, ist bei der Stadt Baesweiler ein formloser Fällantrag einzureichen. In diesem ist die Fällabsicht zu begründen und mit aussagekräftigen Bildern zu belegen.

    Einen Fällantrag können Sie über die Onlinedienstleistung erstellen und einreichen.

    Die Erteilung der Fällgenehmigung erfolgt kostenlos.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7d22a5a48259b4b7428b8a6f7d8fab9b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtplanungsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baesweiler

    Formulare

    Hinweise für Baesweiler

    Voraussetzungen

    Hinweise für Baesweiler

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Baesweiler

    Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes finden Sie auf unserer Homepage unter der Kategorie "Bau- und Wohnungswesen".

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baesweiler

    Weitere Informationen

    Hinweise für Baesweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de