vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf privatem Grund

    vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf privatem Grund

    Hinweise für Solingen

    Beschreibung

    Hinweise für Solingen

    Eine Baumfällung muss vorher genehmigt werden, wenn der Baum dicker als 80 cm (Umfang) ist. Das gilt auch für Bäume im Außenbereich. Sie sind grundsätzlich über den Landschaftsplan geschützt. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    67-4 Naturschutz, Stadtklima, Grün- und Umweltplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bonner Straße 100

    42697 Solingen

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Solingen

    Fotos und Lageplan

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Baumschutzsatzung der Stadt Solingen vom 12.04.2011

    Landschaftsplan der Stadt Solingen

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de