vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf privatem Grund
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Hinweise für Solingen
Beschreibung
Hinweise für Solingen
Eine Baumfällung muss vorher genehmigt werden, wenn der Baum dicker als 80 cm (Umfang) ist. Das gilt auch für Bäume im Außenbereich. Sie sind grundsätzlich über den Landschaftsplan geschützt.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Baumschutzsatzung der Stadt Solingen vom 12.04.2011
Landschaftsplan der Stadt Solingen
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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