Parteieigenschaft
Hinweise für Lüdinghausen
Beschreibung
Hinweise für Lüdinghausen
Im Zuge der Durchführung der verschiedenen Wahlen berät das Wahlamt der Stadt Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber.
Das Team hält die Unterlagen und notwendigen Formulare für eine Kandidatur bereit, gibt diese aus und prüft anschließend die eingereichten Wahlvorschläge auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Hinweis:
Bei Europa- und Bundestagswahlen werden diese Aufgaben vom Kreis Coesfeld bzw. vom nordrhein-westfälischen Landeswahlleiter vorgenommen.
Rechtsgrundlagen allgemein
Wahlgesetze
(Europäisches Wahlgesetz (EuWG), Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO), Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWG NW, LWO NW), Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW), Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NW), Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NW), Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlO NW))
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fachbereich 1: Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02591 926-100
Fax: 02591 926-109
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Fax: 02591 926-109
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Lüdinghausen
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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