Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin / Ergotherapeut Erteilung

    Zulassung zur staatlichen Prüfung und Erlaubniserteilung zum/zur Ergotherapeut/in

    Hinweise für Borken

    Der Fachbereich Gesundheit ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens zum/zur Ergotherapeut/in an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für nichtakademische Gesundheitsfachberufe im Kreisgebiet.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Der Fachbereich Gesundheit ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens zum/zur Ergotherapeut/in an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für nichtakademische Gesundheitsfachberufe im Kreisgebiet.

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    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amtsärztlicher Dienst und Medizinalaufsicht

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Borken

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Str. 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 028616815809

    Fax: 02861681821580

    E-Mail: info@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Gesundheit

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    • Antrag auf Zulassung zur Prüfung

    • amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

    • Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen

    • Antrag auf Erteilung der Erlaubnisurkunde

    • Führungszeugnis der Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde, das bei Erlaubniserteilung (letzter Prüfungstag) nicht älter als drei Monate sein darf

    • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, die bei Erlaubniserteilung (letzter Prüfungstag) nicht älter als drei Monate sein darf

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie

    • die durch dieses Gesetz vorgeschriebene berufliche oder hochschulische Ausbildung absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden haben
    • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
    • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind
    • über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Vor dem Prüfungsausschuss werden die staatlichen Prüfungen abgelegt. Ein Arzt oder eine Ärztin des Fachbereichs Gesundheit nimmt die Aufgabe als Prüfungsvorsitz wahr. Anschließend werden vom Fachbereich Gesundheit die Prüfungszeugnisse ausgestellt. Nach abgeschlossener Ausbildung und erfolgreich bestandener Prüfung ist der Fachbereich Gesundheit für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zuständig.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Borken

    60,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nord-rhein-Westfalen (MAGS) am 24.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Borken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de