Zulassung zur staatlichen Prüfung und Erlaubniserteilung zum/zur Ergotherapeut/in
Hinweise für Borken
Der Fachbereich Gesundheit ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens zum/zur Ergotherapeut/in an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für nichtakademische Gesundheitsfachberufe im Kreisgebiet.
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Ergotherapeut“ oder Ergotherapeutin führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Der Fachbereich Gesundheit ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens zum/zur Ergotherapeut/in an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für nichtakademische Gesundheitsfachberufe im Kreisgebiet.
Die Tätigkeit als Ergotherapeut ist in Deutschland reglementiert.
Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Ergotherapeut oder Ergotherapeutin arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Ergotherapeut“ oder „Ergotherapeutin“ führen und in dem Beruf arbeiten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Zulassung zur Prüfung
amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen
Antrag auf Erteilung der Erlaubnisurkunde
Führungszeugnis der Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde, das bei Erlaubniserteilung (letzter Prüfungstag) nicht älter als drei Monate sein darf
ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, die bei Erlaubniserteilung (letzter Prüfungstag) nicht älter als drei Monate sein darf
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
- Nachweis des staatlichen Prüfungszeugnisses, zur Bestätigung, dass die durch das jeweilige Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden wurde oder des Bescheids über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation
- Nachweis über die Zuverlässigkeit; Hierbei handelt es sich um die Bestätigung, sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht zu haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt. Dies kann durch die Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate, erfolgen
- ärztliche Bescheinigung, nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet zu sein
- Bestätigung, über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache zu verfügen
Formulare
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Ärztliche Bescheinigung - Ergotherapie
Antrag auf Zulassung zur staatlichen Prüfung - Ergotherapie
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
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Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie
- die durch dieses Gesetz vorgeschriebene berufliche oder hochschulische Ausbildung absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden haben
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind
- über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
Rechtsgrundlage(n)
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§ 1 Absatz 1 Ergotherapeutengesetz
Verfahrensablauf
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Vor dem Prüfungsausschuss werden die staatlichen Prüfungen abgelegt. Ein Arzt oder eine Ärztin des Fachbereichs Gesundheit nimmt die Aufgabe als Prüfungsvorsitz wahr. Anschließend werden vom Fachbereich Gesundheit die Prüfungszeugnisse ausgestellt. Nach abgeschlossener Ausbildung und erfolgreich bestandener Prüfung ist der Fachbereich Gesundheit für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zuständig.
Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Fristen
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Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
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Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Kosten
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60,00 EUR
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nord-rhein-Westfalen (MAGS) am 24.03.2023
Stichwörter
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