Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut beantragen
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Ergotherapeut“ oder Ergotherapeutin führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Die Meldung Selbständiger im Heilberuf und die Praxiseröffnung können Sie online (siehe roter Button) durchführen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
abhängig vom Einzelfall
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie
- die durch dieses Gesetz vorgeschriebene berufliche oder hochschulische Ausbildung absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden haben
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind
- über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Mönchengladbach
§ 1 Absatz 1 Ergotherapeutengesetz
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Kosten
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abhängig vom Einzelfall
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nord-rhein-Westfalen (MAGS) am 24.03.2023
Stichwörter
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