Bescheinigung der Gestattung zur Erbringung vorübergehender grenzüberschreitender Dienstleistungen nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 Handwerksordnung (HwO) im Bereich des zulassungspflichtigen Handwerks
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Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld - Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen