Außer Kraft - Kinderreisepass Ausstellung erstmalig
Hinweise für Ascheberg
Beschreibung
Hinweise für Ascheberg
Ab dem 01.01.2006 werden ausschließlich maschinenlesbare Kinderreisepässe ausgestellt. Die bisherigen Kinderausweise behalten ihre Gültigkeit, können aber nicht mehr ergänzt bzw. verlängert werden.
Den Antrag für den Kinderreisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer(in) stellen. Den Antrag erhalten Sie im Bürgeramt. Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.
Ab dem 10. Lebensjahr muss der Antrag auch von dem Kind persönlich im Bürgeramt unterschrieben werden.
Der Kinderreisepass wird direkt im Bürgeramt ausgestellt. Er kann einmal geändert werden (z. B. durch Aktualisierung des Passfotos oder durch Verlängerung bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres).
Welche Reisedokumente für Reisen von Kindern benötigt werden, erfahren Sie im Reisebüro bzw. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Gültigkeit:
Seit dem 01.01.2021 sind Kinderreisepässe nur noch 1 Jahr gültig, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Eine Verlängerung dieser Pässe ist nur möglich, wenn sie vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt.
Voraussetzungen:
- Das Kind muss Deutsche(r) sein.
- Es muss in der Gemeinde Ascheberg gemeldet sein.
Rechtsgrundlagen allgemein
Passgesetz
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- 1 aktuelles Lichtbild (Größe 35 x 45 mm, Hochformat), das den Anforderungen der Fotomustertafel für Reisedokumente entspricht (s. Bundesdruckerei).
Ab dem 01.11.2005 ist jeder Kinderreisepass unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild auszustellen. - Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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13,00 €
6,00 € für Änderung/Verlängerung
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen