Kinderreisepass Ausstellung erstmalig

    Außer Kraft - Kinderreisepass Ausstellung erstmalig

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Für Kinder und Jugendliche deutscher Staatsangehörigkeit kann bis zum 12. Lebensjahr ein Kinderreisepass beantragt werden. Ein Lichtbild ist immer erforderlich.

    • Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2021 nur noch für 1 Jahr ausgestellt und kann auch nur noch für 1 Jahr verlängert werden, allerdings höchstens bis zum 12. Lebensjahr.
    • Der Kinderreisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.
      Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an. Entsprechende Auskünfte erteilt das Auswärtigen Amt (s. weiterführende Links).


    Der Kinderpass kann verlängert oder aktualisiert werden.
    Eine Verlängerung kann jedoch nur erfolgen, wenn der Kinderpass noch nicht abgelaufen ist. Es sind die Unterlagen wie bei einer Neuausstellung erforderlich.
    Die Aktualisierung kann erfolgen, wenn sich das Kind stark verändert hat. (Foto, Größe oder Augenfarbe) In diesem Fall muss der alte Kinderreisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und das Kind mitgebracht werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2db4663913893da1b25dfddb6341f015

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    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    • persönliches Erscheinen eines Elternteils mit den Ausweisen und der Einverständniserklärung beider Elternteile. Sind die Eltern geschieden, oder leben seit mindestens einem halben Jahr dauerhaft getrennt, kann das Elternteil bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, den Pass beantragen. Besteht eine Vormundschaft, brauchen Sie eine Bestellungsurkunde (diese stellt das Amtsgericht aus).
    • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes.
    • 1 aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm ohne Rand im Hochformat, ohne abgerundete Ecken, Gesicht mind. 32 mm Höhe, ohne Kopfbedeckung, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck - geschlossener Mund, kein Lachen - und mit unverdeckten Augen, Hintergrund einfarbig - Kontrast zum Gesicht -). Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium des Innern.
    • Anwesenheit des Kindes zur Identifikation ist immer erforderlich.
    • alter Kinderreisepass wenn vorhanden

    Formulare

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    • Erstausstellung 13,00 Euro
    • Verlängerung/Aktualisierung 6,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de