Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung

    Rundfunkbeitrag anmelden

    Hinweise für Espelkamp

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Für jede Wohnung wird ein monatlicher Rundfunkbeitrag erhoben. Wieviele Personen in dieser Wohnung leben, ist für die Erhebung nicht ausschlaggebend. 

    Unter bestimmten Umständen ist eine Ermäßigung bzw. eine Befreiung von der Gebührenpflicht möglich. Seit dem 01.04.2005 werden Anträge auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag ausschließlich durch den Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio, 50656 Köln, bearbeitet:

    Kontaktdaten:

    Service-Telefon: 01806 999 555 10*
    Service-Fax: 01806 999 555 01*
    Service-Telefonzeiten:
    Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr

    *20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen

    Postanschrift: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c491aee40ee6b7767a5351877ddbcca5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.4 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-105

    E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    • formloses Schreiben per Post oder
    • ausgefülltes Anmeldeformular im Internet

    Formulare

    Hinweise für Espelkamp

    Voraussetzungen

    Hinweise für Espelkamp

    Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,

    • wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
    • wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

    Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

    • dass diese von niemandem bewohnt wird,
    • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
    • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp

    Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp

    Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies

    • formlos schriftlich tun,
    • ein Formular ausfüllen oder
    • einen Online-Dienst nutzen.

    Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.

    Hinweis: Wenn Sie bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, werden diese automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Sie erhalten in der Regel Post vom Beitragsservice.
    Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.

    Fristen

    Hinweise für Espelkamp

    Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

    • dort wohnen,
    • dort gemeldet sind oder
    • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Espelkamp

    Kosten

    Hinweise für Espelkamp

    Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und beim Beitragsservice in Köln eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich, auch wenn die Voraussetzungen für die Befreiung bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.

    Die Befreiung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen. Sofern die Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen Sie dies dem Beitragsservice unverzüglich mitteilen.

    Eine Antragstellung per Fax oder E-Mail ist wegen des Fehlens der eigenhändigen Unterschrift nicht möglich. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Änderungen Ihrer Anschrift, Ihrer Bankverbindung oder Ihres Namens, müssen dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio umgehend mitgeteilt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de