Rundfunkbeitrag anmelden
Hinweise für Radevormwald
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
An- und Abmeldeformulare für Rundfunk- und Fernsehbeiträge erhalten Sie beim Servicebüro.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- formloses Schreiben per Post oder
- ausgefülltes Anmeldeformular im Internet
Formulare
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Voraussetzungen
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Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,
- wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
- wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
- dass diese von niemandem bewohnt wird,
- dass für diese kein Mietvertrag besteht und
- dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 2 Abs. 1 RBStV
§ 7 Abs. 1 i. V m. § 8 Abs. 1 RBStV
Verfahrensablauf
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Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies
- formlos schriftlich tun,
- ein Formular ausfüllen oder
- einen Online-Dienst nutzen.
Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.
Hinweis: Wenn Sie bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, werden diese automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Sie erhalten in der Regel Post vom Beitragsservice.
Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.
Fristen
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Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Hinweise (Besonderheiten)
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Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
Weitere Informationen
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Eine Möglichkeit, An-, Um- oder Abmeldungen online vornehmen zu können, sowie weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de.
Auch Anträge auf Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag können dort gestellt werden.
Wenn Sie das Internetangebot nicht nutzen möchten oder können, besteht die Möglichkeit, den jeweiligen Nachweis (soziale Gründe: ALG II, BAföG, Sozialhilfe, Asylbewerberleistung, Grundsicherung, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, Hilfe zur Pflege, Pflegezulagen nach LAG, Leistungen nach SGB VIII, Blindenhilfe, geringes Einkommen (aber kein Anspruch auf Leistungen) / gesundheitliche Gründe: Blinde- und Sehbehinderte (mind. 60 %), Behinderte (mind. 80 %), Hörgeschädigte und Gehörlose, Taubblinde, Sonderfürsorgeberechtigte) formlos an nachfolgende Anschrift zu schicken:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022
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