Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Hinweise für Ennepetal
Beschreibung
Hinweise für Ennepetal
Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen, um sich damit ausweisen zu können. Für die meisten Länder im europäischen Raum genügt zur Ein- oder Ausreise ein gültiger Personalausweis oder Kinderreisepass. Aufgrund der ständigen Änderungen der Bestimmungen ist es ratsam, im Einzelfall beim Bürgerbüro bzw. der entsprechenden Botschaft nachzufragen. Bei der Beantragung eines Reisepasses ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich. Kinder müssen persönlich mit vorsprechen. Bei Antragsstellern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss die Einverständiserklärung beider Erziehungsberechtigten bereits bei der Beantragung vorliegen (siehe Formulare). Der Reisepassantrag wird anhand der Daten aus dem Melderegister erstellt. Der Antragsteller muß die Angaben auf ihre Richtigkeit überprüfen, den Antrag unterschreiben und ab dem 6. Lebensjahr Fingerabdrücke abnehmen lassen. Sobald der fertige Reisepass der Meldebehörde vorliegt, bekommt der Antragsteller eine Benachrichtigung und kann den Pass abholen. Hierbei kann er sich durch einen schriftlich Bevollmächtigten vertreten lassen. Das eventuell noch vorliegende alte Dokument wird dann von der Meldebehörde vernichtet oder ungültig gemacht und wieder ausgehändigt. Wer kurzfristiger einen Reisepass benötigt, kann einen Express-Pass beantragen. Mit Einführung der neuen Reisepassgeneration zum 01.03.2017 wurden die Rahmenbedingungen des Expressverfahrens geändert und die Produktionszeit um einen Werktag (auf insgesamt drei Werktage) verlängert. Sofern der vollständige Reisepassantrag werktags bis 12:00 Uhr in der Bundesdruckerei eingegangen ist, erfolgt die Lieferung des Reisepasses an die Behörde spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr.Für den Fall, dass ein Reisepass bereits am Tag der Antragstellung oder am darauffolgenden Tag benötigt wird, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Vorläufige Reisepässe sind nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die anstragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Nachweisen (Einsicht der Reiseunterlagen) verlangen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Identitätsnachweis mit Foto (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein)- aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr)- Heiratsurkunde, bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde (nur bei erforderlicher Datenkorrektur im Melderegister)- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung und Ausweis (oder Ausweiskopie) aller gesetzlichen Vertreter
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 1 ff. des Passgesetzes (PassG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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ePass ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)Betrag: 60,00 €Bearbeitungsdauer ca. 4-6 WochenePass bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre)Betrag: 37,50 €Bearbeitungsdauer ca. 4-6 WochenePass mit 48 SeitenBetrag: 82,00 €Bearbeitungsdauer ca. 4-6 WochenExpress-Pass ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)Betrag: 92,00 €Bearbeitungsdauer ca. 72 StundenExpress-Pass bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre)Betrag: 69,50 €Bearbeitungsdauer ca. 72 StundenExpress-Pass mit 48 SeitenBetrag: 114,00 €Bearbeitungsdauer ca. 72 StundenVorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr)Betrag: 26,00 €Bearbeitungsdauer sofortReisepass (Änderung des eingetragenen Wohnortes)Betrag: kostenfreiBearbeitungsdauer sofort
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Vollmacht Abholung Personalausweis / Reisepass (Assistent-Druck)Vollmacht Abholung Personalausweis / Reisepass (PDF-Druck)Einverständniserklärung bei Minderjährigen (PDF-Druck)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen