Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Hinweise für Lemgo
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Weil eine eigenhändige Unterschrift sowie die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig ist, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich!
Wenn Sie in Lemgo gemeldet und Deutsche/r sind, können Sie ab dem 18. Lebensjahr einen Reisepass im Bürgerbüro beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich, soweit ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Umfangreiche Informationen zu Einreisebestimmungen, Reisemedizin und aktuellen Reisewarnungen finden Sie unter Auswärtiges Amt.
Bei Fragen rund um den Reisepass beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Frontalaufnahme, 35 mm breit und 45 mm hoch);
siehe auch: Bundesdruckerei - der alte Reisepass bzw. Personalausweis oder Geburtsurkunde/Familienstammbuch
- bei Personen unter 18 Jahren eine Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. der Sorgeberechtigten
- bei Personen unter 18 Jahren muss mindestens ein Elternteil (Sorgeberechtigter) bei der Antragstellung anwesend sein
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Ausstellung eines Passes: § 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG)
- Gültigkeitsdauer: § 5 Paßgesetz (PaßG)
- Lichtbild: § 5 Passverordnung (PassV)
- Gebühren: § 15 Passverordnung (PassV)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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- Reisepass ca. 4-6 Wochen
- Expressreisepass innerhalb von ca. 3-4 Werktagen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Verlust/ Diebstahl:
- ggf. eine Anzeige bei der Polizei bei Diebstahl, ansonsten im Bürgerbüro Anzeige über Verlust
- vor Neubeantragung bitte 3-4 Wochen warten
- Reisepässe, die als gestohlen oder Verlust gemeldet worden sind, müssen bei Wiederauffinden unverzüglich - auch bei abgelaufener Gültigkeit - im Bürgerbüro wieder abgegeben werden
Namensänderung:
- bei Namensänderungen (z.B. durch Eheschließung) muss ein neuer Reisepass beantragt werden
Weitere Informationen
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Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ist in der Regel am Hauptwohnsitz zu stellen.
Gültigkeitsdauer:
- der Reisepass ist zehn Jahre gültig
- bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre
Die Abholung kann mit Vollmacht und Vorlage der alten Dokumente durch eine andere Person erfolgen.
Ihre Kinder benötigen im Ausland ein eigenes Dokument. Bitte beachten Sie die Aktualität der Lichtbilder bei Kindern, ggf. ist eine Neubeantragung erforderlich.
Bei Reiseplanung beachten Sie bitte die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Reisepasses stellt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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