Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Die verschiedenen Reisedokumente für Kinder sind, je nach Reiseziel: 

    • Reisepässe oder
    • Personalausweise  

    Auch wenn innerhalb der Europäischen Union bzw. für den "Schengen-Raum" keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt werden, müssen Reisende dennoch ein gültiges Dokument mitführen. 

    Beachten Sie: Bitte bringen Sie das Kind zum Termin im Bürgerbüro mit. 

    Die Reisepässe werden durch die Bundesdruckerei gefertigt und stehen typischerweise nach circa 4 Wochen zur Abholung bereit. Sollten Sie den Reisepass früher benötigen, haben Sie die Möglichkeit den Reisepass im Express-Verfahren zu bestellen (siehe "Kosten"). Die im "Express-Verfahren" beantragten Reisepässe liegen rund drei bis fünf Werktage nach Antragstellung im Rathaus zur Abholung bereit. 

    Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro - Abteilung 331

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesdorfer Platz 32

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33120

    Fax: 0214 406-33199

    E-Mail: 331-buergerbuero@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Wenn das Kind in Leverkusen mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet ist, wird der Passantrag im Bürgerbüro gestellt. Hierbei ist die Mitwirkung der Eltern und des Kindes wichtig:

    • Kinder jeden Alters müssen zur Prüfung der Identität persönlich erscheinen. 
    • Beide Elternteile müssen den Passantrag unterschreiben.
    • Ggf. kann das bei Beantragung nicht abkömmliche Elternteil bei Abholung unterschreiben.
    • Nur in Ausnahmefällen ist die Vorlage einer Vollmacht mit Ausweiskopie des verhinderten Elternteiles möglich (Vordruck siehe "Downloads")
    • Bei Alleinerziehenden - Sorgerechtsbeschluss (nach Scheidung) bzw. bei ledigen Müttern - Negativbescheinigung des Jugendamtes
    • Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.
    • Bei Änderungen des Sorgerechtes für das Kind - Nachweise über die Änderung (z.B. Urteile zum Sorgerecht, Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht nach § 1626a BGB)

    Weitere Unterlagen:

    • Neues biometrisches Passfoto (entsprechend den Anforderungen der Foto-Mustertafel im Bereich "Downloads")
    • alter Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (sofern vorhanden)
    • Geburtsurkunde
    • Ausweise der Erziehungsberechtigten - siehe auch Information oben
    • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de