Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Für Auslandsreisen müssen Sie sich mit einem gültigen Reisepass ausweisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Dokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise.
Beim Reisepass wird unterschieden nach Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeitsdauer 6 Jahre) und Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeitsdauer 10 Jahre). Der Reisepass enthält grundsätzlich 32 Seiten. Für Vielreisende besteht zudem die Möglichkeit einen Reisepass mit 48 Seiten zu erhalten.
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erforderliche Unterlagen
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- Ihren bisherigen Reisepass, wenn nicht vorhanden einen anderen amtlichen Lichtbildausweis, z.B. Personalausweis oder Kinderreisepass. Sollten Sie keines der vorgenannten Dokumente vorlegen können, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde im Original mit.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren. Diese Fotomustertafel finden Sie unter Downloads.
- Bei der Beantragung für Minderjährige ist die Zustimmungserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich. Bei der Vorsprache nur eines Elternteils des/der Minderjährigen ist die Zustimmungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder eine sogenannte "Negativbescheinigung" des Jugendamtes über das Sorgerecht erforderlich. Gleichzeitig sind die Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile vorzulegen. Die Zustimmungserklärung erhalten Sie unter Formulare.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Reisepass mit 32 Seiten
- Personen, die das 24 Lebensjahr vollendet haben: 70,00 Euro
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro
Reisepass mit 48 Seiten (22,00 Euro Zuschlag)
- Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 92,00 Euro
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 59,50 Euro
Reisepass im Expressverfahren (32,00 Euro Zuschlag) mit 32/48 Seiten
- Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 102,00 Euro/124,00 Euro
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50 Euro/91,50 Euro
vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
Änderung des Wohnortes im Reisepass oder im vorläufigen Reisepass: 6,00 Euro
Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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