Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

    Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff

    Hinweise für Minden

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Die Austellung einer Sterbeurkunde kann beim zuständigen Standesamt veranlassen.

    Weiter informationen zur Anzeige eines Sterbefalls finden Sie hier. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Besucheranschrift: Lindenstraße 36

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell. 

    Genau Informationen erhalten Sie über den Online-Urkundenservice oder per E-Mail. (standesamt@minden.de)    

    Formulare

    Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

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    §§ 28 ff. PStG

    Verfahrensablauf

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    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Die Beantragung einer Personenstandsurkunden erfolgt über unseren Online-Urkundenservice.

    Diesen finden Sie rechts in der Beschreibung. 

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Minden

    Kosten

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    14 € - Erstexemplar 

     7 € - jedes weitere Exemplar, welches zeitgleich ausgestellt wird

    Zusätzlich werden ggf. Kosten für den Versand berechnet. 

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Minden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Minden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de