Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff
Hinweise für Minden
Beschreibung
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Die Austellung einer Sterbeurkunde kann beim zuständigen Standesamt veranlassen.
Weiter informationen zur Anzeige eines Sterbefalls finden Sie hier.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell.
Genau Informationen erhalten Sie über den Online-Urkundenservice oder per E-Mail. (standesamt@minden.de)
Formulare
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
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§§ 28 ff. PStG
Verfahrensablauf
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Die Beantragung einer Personenstandsurkunden erfolgt über unseren Online-Urkundenservice.
Diesen finden Sie rechts in der Beschreibung.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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14 € - Erstexemplar
7 € - jedes weitere Exemplar, welches zeitgleich ausgestellt wird
Zusätzlich werden ggf. Kosten für den Versand berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020
Stichwörter
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